Notfallset für Fledermäuse – Artenschutz in Recklinghausen

Zusammenarbeit von Stadt und Kreis für die geschützten Tiere

Agieren statt reagieren – die Kommunalen Servicebetriebe Recklinghausen (KSR) sind mit einem Notfallset ausgerüstet, für den Fall, dass Fledermäuse bei Baumfällungen verletzt werden. Fledermäuse stehen unter Artenschutz. Daher wird jeder Baum, der gefällt werden muss, sorgfältig auch auf Fledermäuse und deren Unterschlupfmöglichkeiten hin kontrolliert.

Bislang sind Fledermäuse in ihren kleinen Baumhöhlen noch nie übersehen worden. Vollkommen ausgeschlossen ist dies aber nicht. Sollte dieser Fall eintreten und die Fledermaus bei der Baumfällung verletzt werden, können die KSR dem Tier umgehend mit dem Notfallset helfen.

Recklinghausen ist die erste Stadt im Kreis, die dieses Projekt verfolgt. Entstanden ist dieses Projekt in Zusammenarbeit mit dem Kreis Recklinghausen, dem Regionalforstamt Wald und Holz sowie Tierschutzexperten. „Die Idee ist wirklich klasse, das ist vorbildlich! Obwohl es so einfach ist, habe ich noch nirgends sonst davon gehört„, sagt Alfons Pennekamp von der AG Fledermaus.

Artenschutz ist wichtiger denn je, denn das Artensterben nimmt bundesweit und insbesondere in Nordrhein-Westfalen weiter zu“, sagt Carsten Uhlenbrock vom Kreis Recklinghausen, Fachdienst Umwelt. „Der Erhalt der biologischen Vielfalt gehört zu den größten Herausforderungen des Naturschutzes.“ Ein wesentliches Ziel der Naturschutzpolitik des Landes NRW besteht darin, eine Trendwende im Rückgang der biologischen Vielfalt herbeizuführen. „Angesichts von über 43.000 Pflanzen-, Pilz- und Tierarten in NRW steht der Erhalt der Artenvielfalt im Zentrum der Schutzbemühungen. Bei einem Unwetter wie Ela gehen viele Altbaumbestände und damit wichtige Lebensräume verloren. Darum ist gerade für die Arbeiten, die momentan durchgeführt werden, ein solches Notfallset eine gute Sache“, erläutert Uhlenbrock.

Von den insgesamt etwa 12.000 für die „Rote Liste NRW“ betrachteten Arten sind folgende gefährdet oder bereits ausgestorben: 40 Prozent der Farn- und Blütenpflanzen, 45 Prozent der Säugetierarten, zu denen auch die als gefährdet geltenden Fledermäuse gehören, über 50 Prozent der Vogelarten und 55 Prozent der Schmetterlingsarten.

Der Schutz der Lebensräume und Arten erfordert neben rechtlichen und vertraglichen Sicherungen weitere art- und lebensraumspezifische Handlungsstrategien. Zur Erhaltung der gefährdeten Arten formuliert das Artenschutzprogramm NRW, Paragraph 63 des Landschaftsgesetzes NRW, geeignete Schutz-, Pflege- und Entwicklungsziele sowie erforderliche Schutzmaßnahmen. Der besondere Artenschutz regelt im Paragraph 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) die sogenannten Zugriffsverbote, unter anderem die Tötung oder Verletzung von Tieren, Störung der lokalen Population (Erhaltungszustand), Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten.

Der Umgang mit den sogenannten gesetzlich geschützten Arten ist im Bundesnaturschutzgesetz geregelt und hat auch im Alltag große Bedeutung für die Städte und Gemeinden und auch direkt für die Bürger“, sagt Carsten Uhlenbrock.

Durch den Pfingststurm „Ela“  haben viele Tierarten, die in Bäumen leben, ihren natürlichen Lebensraum als Brut- Nist- oder Nahrungsstätte verloren. Verschärft wird die Situation durch die Baumfällungen, die wiederum zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht notwendig sind. „Besonders prekär kann diese Situation für Fledermäuse werden, die sich in Baumhöhlen und Unterschlupfen befinden“, sagt Uhlenbrock. „Vor allem im Winter, wenn die Tiere aufgrund niedriger Temperaturen recht bewegungslahm und unter Umständen flugunfähig sind, sind Baumfällungsmaßnahmen problematisch.

Die KSR halten im Rahmen der Baumpflege und Forstunterhaltung die Vorgaben, die sich aus dem Natur- und Artenschutz ergeben, ein. Jetzt gehen die KSR noch einen Schritt weiter. In Abstimmung mit den Vertretern der Unteren Landschaftsbehörde, mit dem Regionalforstamt Wald und Holz sowie mit Fledermausexperten aus Naturschutzverbänden haben die KSR ein Handlungskonzept erstellt. Das beinhaltet auch einen Notfallset, um für Ernstfälle ausgerüstet zu sein.

Grundsätzlich prüfen wir ausnahmslos vor der Fällung, ob Fledermäuse in Baumhöhlen Unterschlupf gefunden haben“, sagt Stefan Klinger von den KSR. „Wir arbeiten hier sehr gewissenhaft und sind sicher, bislang noch keine Fledermaus übersehen zu haben. Sollte aber trotz der sorgfältigen Überprüfung der Ernstfall eintreten, so können wir dem Tier sofort helfen.

Der Notfallkasten besteht aus einem Fledermaus- und einem Transportkasten, also einem ausstaffierten Pappkarton. Im Ernstfall werden dann je nach Zustand des Tieres bestimmte Vorgehensweisen eingehalten. Wenn das Tier noch flugunfähig, aber offensichtlich nicht verletzt ist, wird die Fledermaus in den Fledermauskasten gesetzt. Dieser Kasten wird direkt am Nachbarbaum angebracht. Die Fledermaus hat Platz genug und kann durch das Flugloch herausklettern, um schließlich einen anderen Unterschlupf zu finden. Parallel geben die KSR dem Fachdient Umwelt des Kreises und Fledermausexperten Bescheid. Letztere kümmern sich dann um die Nachsorge der Fledermaus.

Ist die Fledermaus verletzt, wird das Tier in die Pappkiste gesetzt und zu einem Fledermausexperten gebracht. Dieser versorgt das Tier und bringt es wieder in den angestammten Lebensraum zurück. Der Kreis Recklinghausen wird darüber informiert.

Wir hoffen natürlich, dass dieser Ernstfall nicht eintritt und wir durch unsere genauen Überprüfungen vor der Fällung eine Fledermaus rechtzeitig entdecken“, betont Klinger.

Mehr Informationen zum besonderen Artenschutzrecht gibt es auf der Homepage des Kreises:
http://www.kreis-re.de/dok/Formulare/70/Artenschutzrecht.pdf

Informationen rund um die Fledermaus gibt es auf der Seite der AG Fledermaus www.fledermausschutz-kreisrecklinghausen.de

 

Bildbeschreibung: Stefan Klinger (KSR, v.l.n.r.), Alfons Pennekamp (Fledermausexperte), Carsten Uhlenbrock und Wolfgang Wieser (beide Kreis Recklinghausen, Fachdienst Umwelt, Untere Landschaftsbehörde) stellen die Notfallkästen für Fledermäuse vor. Insgesamt kostet das Set 30 Euro, ist kein großer Aufwand – und kann trotzdem im Ernstfall das Leben einer Fledermaus retten.

Tagung: Fledermäuse in der Landschaftsplanung V

Dienstag, 26. November 2013 in Recklinghausen. Neue Handlungsräume und aktuelle Erkenntnisse zum Artenschutz, Erfahrungen aus Maßnahmenumsetzungen und Monitorings

Zum Thema:
Alle heimischen Fledermausarten werden im Anhang IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG) geführt und gelten somit nach § 7 (2) Nr. 14b BNatSchG zu den „streng geschützten Arten“. Auf alle Arten treffen die allgemeinen Vorgaben des Artenschutzes gemäß § 44 (1) BNatSchG und Art. 12 der FFH-Richtlinie zu. Bei unvermeidlichen Beeinträchtigungen der Fledermäuse und ihrer Lebensstätten gelten die Bestimmungen aus § 45 (7) BNatSchG.

Daher sind Auswirkungen von Eingriffen auf alle Fledermausarten zu berücksichtigen. Es eröffnen sich immer wieder neue Handlungsfelder für die Akteure, z.B. Vermeidung/Verminderung störender Lichteinwirkung auf bedeutende Funktionsräume, Bewältigung fachlich fundierter ökologischer Begleitung von Maßnahmenumsetzungen unter oftmals zeitlichen und praktischen Zwängen, uvm.

Grundlage müssen qualitativ hochwertige Felduntersuchungen, aber auch unterstützende Abfragen und korrekte Interpretationen von zusätzlich verfügbaren Daten- und Literaturquellen sein. Daraus resultieren Fachgutachten und artenschutzrechtliche Prüfungen, die dem Artenschutz gerecht werden und juristischen Auseinandersetzungen standhalten können. Auflagen in der Artenschutzpraxis sind Maßnahmenkonzepte, ökologische Baubegleitungen und Monitorings. Dafür ist neben der Aktualisierung und dem kritischen Hinterfragen von Methoden in der Eingriffsplanungs-Praxis aber auch eine fortlaufende Optimierung unseres Wissens durch den Einbezug neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie ein fortlaufender Austausch zwischen allen Beteiligten vonnöten.

Ziel unserer Veranstaltungen ist es neue Erkenntnisse im Planungspraxisbezug anhand von Fallbeispielen aber auch anhand wissenschaftlicher Studien sowie unter juristischer Betrachtung vorzustellen. Fortlaufend beschäftigt uns die adäquate Berücksichtigung des Tötungsverbots im Zusammenhang mit der Windkraftplanung -offensichtlich eine bisher noch nicht gelöste Fragestellung. Referent/innen aus NRW, Niedersachsen, Berlin, Brandenburg und Bayern nehmen dabei als Vertreter von Behörden, wissenschaftlichen Instituten und Büros Bezug auf fledermauskundliche Themen in den oben erläuterten Zusammenhängen.

 

 

Programm

Dienstag, 26.11.2013
Dauer: 09:00 – ca. 16:30 Uhr

09:00 Uhr Tagungsbeginn
Tagungsbüro, Poster-Annahme, Freiraum für Gespräche, Getränketheke
09:30 Uhr Begrüßung
Echolot GbR, NUA
09:45 Uhr Dr. Matthias Kaiser:
Datenbanken des Landes NRW zu planungsrelevanten Arten – Möglichkeiten und Grenzen
Diskussion
10:20 Uhr Prof. Dr. Edmund Brandt:
Zur Auslegung des Merkmals Tötungsverbot in § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG – unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Risikodiskussion
Diskussion

10:55 Uhr Kaffeepause, Posterpräsentation

11:20 Uhr Dr. Christian Voigt:
Fledermaus-Schlagopfer an Windkraftanlagen – vernachlässigbare Verluste oder Artenschutzkrise?
Diskussion
11:55 Uhr Daniel Fuchs:
Fledermausmigration über Mitteleuropa – ein F&E-Projekt des Bundesamtes für Naturschutz
Diskussion

12:30 Uhr Mittagspause, Posterpräsentation

14:00 Uhr Torsten Blohm:
Der größte Solarpark auf der längsten Landebahn Deutschlands und das in weniger als vier Monaten – Erfahrungen bei der Errichtung des Solarparks Groß Dölln (Nordostbrandenburg)
Diskussion
14:35 Uhr Christian Soller:
Ökologische Baubegleitung bei Baumfällungen – Ein Praxisbericht
Diskussion

15:10 Uhr Kaffeepause, Posterpräsentation

15:40 Uhr Daniel Lewanzik:
Nicht stofflich aber doch ein ‚Schadstoff‘ – über die Relevanz von künstlichem Licht in der Eingriffsplanung
Diskussion
Ende ca. 16:30 Uhr

 

 

Tagungsstätte:
Umspannwerk Recklinghausen, Bochumer Str. 253, Recklinghausen

Ausrichter:
Echolot GbR in Kooperation mit der Natur- und Umweltschutzakademie des Landes NRW (NUA)

Leitung: Echolot GbR

Anmeldung:
Die Anmeldung für die Tagung inkl. des Mittagessens (auch vegetarisch) erfolgt über die NUA NRW telefonisch unter 02361-305-3344 bis zum 15.11.2013 oder über das Internet http://www.nua.nrw.de/veranstaltungen/jahresprogramm/ und ist dann verbindlich. Der Tagungs- und Essensbeitrag wird beim Tagungsbüro vor Ort entrichtet.

Begrenzte Teilnehmerzahl!

Eine Anmeldebestätigung erfolgt telefonisch oder per e-mail. Bitte geben Sie für Rückfragen Ihre Telefonnummer und e-mail-Adresse an.

Teilnehmerkreis:
VertreterInnen aus Behörden, Landschaftsplanungs- und Gutachterbüros, Verbänden etc. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an:
Echolot GbR in Münster unter 0251-618971-20
oder per email an info@buero-echolot.de.

Kosten:
Es wird ein Teilnahmebeitrag von 35 € erhoben, der bei der Anmeldung fällig wird. Für ein Mittagessen (auch vegetarisch) sowie warme und kalte Getränke und kleine Erfrischungen ist ein Unkostenbeitrag zu entrichten, der im Teilnahmebeitrag bereits fest enthalten ist.

Posterbeiträge:
Zur Gestaltung des Rahmenprogramms würden wir uns über Themen bezogene Posterbeiträge Ihrerseits freuen. Bitte melden Sie diese telefonisch oder per email bei der Echolot GbR an.

Anfahrt:
Anfahrt mit dem PKW: Über A 42, Ausfahrt Herne-Baukau, Richtung Recklinghausen, Beschilderung: Route Industriekultur folgen.
Achtung: Bei Nutzung eines Navigationssystems bitte folgende Adresse eingeben: Bochumer Straße 253, 45663 Recklinghausen!

Anreise mit dem ÖPNV: Bahnhof Herne Buslinie SB 20 Haltestellen Hochlarmarkstrasse oder Kanalbrücke (Fahrzeit 8 Minuten)
Bahnhof Recklinghausen: Buslinie SB 20 Haltestellen Hochlarmarkstrasse oder Kanalbrücke (Fahrzeit 25 Minuten)

Download: Fledermaeuse-in-der-Landschaftsplanung-V

 

 

 

Call Now Button