Fledermausschutz an Windenergieanlagen – Aktueller Stand und Herausforderungen

Der aktuell geforderte beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien stellt Politik und Naturschutz vor schwerwiegende Entscheidungen. Biodiversitätsverlust und Erderwärmung sind zwei gleichrangige Krisen von großer ökologischer und gesellschaftlicher Bedeutung. Fledermäuse stehen als bedrohte und streng geschützte Artengruppe im Zentrum dieser Krisen. Dieser Vortrag fasst den aktuellen Wissensstand zum Konflikt zwischen Windenergieausbau und Fledermausschutz unter Würdigung der geänderten Gesetzeslage (Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes, Erneuerbare-Energie-Gesetz, Windenergie-an-Land-Gesetz) zusammen. Eine Einschränkung des Fledermausschutzes auf nationaler Ebene im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergie würde den Schutzstatus der windkraftsensiblen Fledermausarten und somit deren Bestände gefährden. Der Individuenschutz an WEA ist weiterhin zwingend notwendig, um kollisionsgefährdete Arten wirksam zu schützen.

Fazit für die Praxis

  • Die Gleichrangigkeit von Biodiversitäts- und Klimakrise erfordert die Umsetzung einer ökologisch-nachhaltigen Energiewende.
  • Der Individuenschutz von Fledermäusen an Windenergieanlagen (WEA) ist zwingend notwendig und die positive Bestandsentwicklung von windkraftsensiblen Arten ist zu beachten.
  • WEA, die ohne aktive Betriebssteuerung zum Fledermausschutz arbeiten, können zu hohen Schlagopferzahlen führen. Die Implementierung entsprechender Betriebssteuerungen ist sowohl für neue als auch für alte WEA zwingend erforderlich.
  • Waldstandorte für WEA sollten gemieden werden, sofern es alternative Standorte im Offenland gibt. Zudem müssen Lebensraumverluste kompensiert werden, die durch den Bau und Betrieb von WEA in Wäldern aus einem Meidungsverhalten von Fledermäusen entstehen.
  • Ein Mindestabstand von 500m zwischen WEA und Quartierstandorten darf nicht unterschritten werden.
  • Die kumulative Schlagopferzahl von neuen WEA muss im Kontext zu Bestandsanlagen derselben Region betrachtet und entsprechend strikte Betriebssteuerungen umgesetzt werden. Vor allem bei der Betroffenheit von Arten mit negativer Bestandsentwicklung ist dies unerlässlich.
  • Die Zumutbarkeitsschwelle aus der BNatschG Novellierung muss hinsichtlich ihrer Passfähigkeit mit dem Unionsrecht juristisch überprüft werden.
  • Die zeitnahe Wirksamkeit von Artenhilfsprogrammen als Ausgleich für den aktuellen Schlag und Vergrämung von Fledermäusen an WEA wird hinterfragt.

Bezugsquelle: Naturschutz und Landschaftsplanung, Ausgabe 55 (03) | 2023, Seiten 30-35 https://www.nul-online.de/

Markus Melber, Uwe Hermanns & Christian C. Voigt et al., Fledermausschutz an Windenergieanlagen
DOI: 10.1399/NuL.2023.03.03

Erstautorenschaft: Markus Melber, Uwe Hermanns und Christian C. Voigt. Weitere Autoren (alphabetisch):
Lothar Bach, Hartmut Geiger, Christian Giese, Leo Grosche, Ingrid Kaipf, Cosima Lindemann, Falko Meyer, Volker Runkel und Antje Seebens-Hoyer

Beachtung von Fledermäusen beim Ausbau der Windenergie

Fachpapier des Bundesfachausschuss (BFA) Fledermäuse im NABU:
Beachtung von Fledermäusen beim weiteren Ausbau der Windenergie

Die öffentliche Debatte um den Windenergieausbau fokussiert aktuell in erster Linie auf den Konflikt zwischen Windenergieanlagen (WEA) und Vögeln. Die Konfliktlagen, die mit anderen Tiergruppen bestehen, werden in der Debatte weitestgehend ausgeblendet. Im Falle von Fledermäusen liegt dies vermutlich an der Annahme, mit Hilfe technischer Minimierungsmaßnahmen wie der Abschaltung von WEA seien die Konflikte in diesem Spannungsfeld gelöst. Dies ist allerdings ein Irrtum. Hinsichtlich des Fledermausschutzes werden in Deutschland einige artenschutzrechtlich bedenkliche Praktiken im Rahmen von Genehmigungsverfahren von WEA umgesetzt, die einer ökologisch nachhaltigen Energiewende widersprechen.

Es ist unbestritten, dass der Ausbau der Windenergie im Ganzen als Teil der Energiewende dem Klimaschutz dient. Biodiversitäts- und Klimakrise sind aber zwei Krisen, die in ihrer ökologischen und gesellschaftlichen Bedeutung als gleichwertig zu behandeln sind. Die Klimakrise fördert zwar das globale Artensterben, die Hauptursache für die Biodiversitätskrise liegt aber in den von Menschen bewirkten weltweiten Landnutzungsänderungen. Da Klimaerwärmung und Biodiversitätskrise unterschiedliche Hauptursachen haben, sind die Ansätze zu deren Bekämpfung unterschiedlich. Genauso wie Naturschutz dem Klimaschutz dient, hilft ökologisch nachhaltiger Klimaschutz auch dem Naturschutz. Klimaschutz kann jedoch wirksamen Artenschutz nicht ersetzen. Im Falle der Fledermäuse ist es unklar, welche Auswirkungen der Klimawandel auf einheimischen Arten haben wird. Der Ausbau der Windenergie ist somit zwar als Klimaschutzmaßnahme zu werten, nicht aber als wichtigste Maßnahme zum Schutz von Fledermäusen oder gar der globalen Biodiversität, wie das regelmäßig in Diskussionen angeführt wird.

Der Zielkonflikt zwischen Naturschutz und Klimaschutz ist bei Planungen von WEA anzuerkennen. Er kann nur dann aufgelöst werden, wenn beiden Zielen gleichwertiger Raum gegeben wird. Auf Grund biologischer Besonderheiten und des hohen Schutzstatus der Fledermäuse besteht die Notwendigkeit einer umfangreichen Berücksichtigung von Fledermäusen bei der Planung und dem Betrieb von WEA. Das folgende Papier soll einige der Konfliktfelder aufführen und Lösungsansätze wiedergeben.

Download: 220410_Standpunkt_BFA-Fledermaeuse_Beachtung-von-Fledermaeusen-beim-weiteren-Ausbau-der-Windenergie

Position des BVF zum Fledermausschutz beim Ausbau der Windkraft

Im Rahmen des Koalitionsvertrages der Bundesregierung (SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP) für die Legislaturperiode 2021-2025 wird der Klimaschutz zum zentralen Thema aufgewertet, wodurch die Belange der nach dem § 7 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders und streng, sowie nach der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (RL 92/43 EWG) geschützten Fledermäuse betroffen sind.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, “das europäische Naturschutzrecht eins-zu-eins also “die Energiewende ohne Abbau ökologischer Standards” im Hinblick auf die Weiterentwicklung der naturverträglichen Windenergieproduktion in Deutschland umzusetzen. Der BVF begrüßt ausdrücklich die politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung zur Bewältigung zweier globaler Krisen: Der Biodiversitätskrise und der Klimakrise.

Wir wissen um die große Herausforderung, rasch adäquate Lösungen zu finden, da beide Themenkreise ineinandergreifen und die jeweiligen Lösungsansätze konfliktträchtig und drängend sind. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angestrebte Schutzgüterabwägung zugunsten der Belange der Erneuerbaren Energien (EE) und die Absichtserklärung eines beschleunigten Ausbaus von Windenergieanlagen (WEA) im Sinne von inhaltlich vereinfachten und somit beschleunigten Planungsverfahren nimmt der BVF zum Anlass, zu den aufgeworfenen Fragen und Diskussionspunkten Stellung zu nehmen.

Das hierzu durch den Arbeitskreis Windenergie des Bundesverband für Fledermauskunde Deutschland e.V. – BVF erstellte Positionspapier ist zum Download erhältlich.

Aufruf zur Erfassung von Windkraftopfern – jetzt ist Zugzeit für Fledermäuse und Vögel

Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen,

jetzt ist Zugzeit für Fledermäuse und Vögel; eine Zeit in der wir etliche Kollisionen erwarten:

In den vergangenen Tagen gab es aus den östlichen Bundesländern vermehrt Meldungen von verunglückten Fledermäusen an Windkraftanlagen. Brandenburgs Vogelschutzwarte archivierte 142 Totfunde von Fledermäusen an Windenergieanlagen in 7 Arten aus Deutschland, unter anderem:

– 56 % Großer Abendsegler
– 17 % Rauhhautfledermaus
– 5 % Mausohr.

Gegenwärtig ziehen diese Arten, so dass gerade jetzt Funde zu erwarten sind. Bitte suchen Sie in den kommenden Wochen verstärkt unter Windkraftanlagen nach Kollisionsopfern. Bitte erfassen Sie auch die gefundenen Vögel. Wir sind für jede Meldung dankbar!

Meldungen bitte an:
RLP: AKF-RLP
René Reifenrath
Riedweg 28
55130 Mainz
(06131) 86535,
E.Mail: rreifenr@mainz-online.de

BRD: LUA – VSW
Tobias Dürr
Tel.: (033 207) 51 271,
E-Mail: tobias.duerr@lua.brandenburg.de

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