Naturverträglicher Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen

Gespräche zwischen NABU und LEE ergebnislos eingestellt

Düsseldorf – Klima- und Biodiversitätskrise bedrohen gleichermaßen die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen. Um dem verfassungsrechtlich begründeten Klimaschutzgebot gerecht zu werden, muss die Energieversorgung flächendeckend auf Erneuerbaren Energien beruhen, indessen darf der hierzu beitragende Ausbau der Windenergie nicht dazu führen, die Biodiversitätskrise zu verschärfen und das Artensterben zu beschleunigen.

In Anerkennung dessen haben NABU und LEE den Versuch unternommen, sich im Interesse eines naturverträglichen Ausbaus der Windenergie in Nordrhein-Westfalen auf einen Katalog von Kriterien für die Auswahl jener Flächen zu verständigen, auf denen sich die Nutzung der Windenergie entfalten kann, ohne ökologisch wertvolle Lebensräume in Anspruch zu nehmen, gefährdete Tierarten zu schädigen oder wichtige Erholungsräume der Bevölkerung in Mitleidenschaft zu ziehen. Die in konstruktiver und in sachlicher Atmosphäre geführten Gespräche wurden nun ergebnislos beendet, nachdem die Landesregierung wesentliche Entscheidungen bereits getroffen hat und nach den Angaben des Umweltministers Oliver Krischer nicht einmal davor Halt machen will, die Windenergienutzung in den künftig noch auszuweisenden Schutzgebieten zu ermöglichen (Presseinformation vom 7. März 2023).

Da derartige Entscheidungen der Landespolitik weitere Bemühungen um eine Verständigung zwischen den Verbänden nicht mehr als sinnstiftend erscheinen lassen, wurden die Gespräche zwischen NABU und LEE ergebnislos beendet. Das ändert allerdings nichts daran, dass der NABU den Prozess der Identifikation und Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung auf Ebene der Raumordnungsplanung weiterhin kritisch begleiten und sich dafür einsetzen wird, dass die Natur in Nordrhein-Westfalen nicht „unter die (Wind-)Räder kommt“.

Der NABU hält die Forderung uneingeschränkt aufrecht, dass die bereits bestehenden und noch auszuweisenden Gebiete des europäischen Netzes Natura 2000, Nationalparke und Nationale Naturmonumente, Naturschutzgebiete und Biosphärenreservate, gesetzlich geschützte Biotope, Wildnisentwicklungsgebiete und Naturwaldzellen, sowie die für den Biotopverbund wichtigen Gebiete in Nordrhein-Westfalen, der Windkraftnutzung nicht kurzerhand geopfert werden. Außerdem müssen auf Basis von entsprechenden Fachbeiträgen zu Artenschutz und Windenergie die Schwerpunktvorkommen windenergiesensibler Arten sowohl bei der Verteilung der Flächenbeitragswerte im Landesentwicklungsplan als auch bei der späteren Ausweisung von Windenergiegebieten Berücksichtigung finden.

Mit Rücksicht darauf, dass die Waldfläche pro Einwohner bundesweit rund 1.265 m2 beträgt, während sich der Anteil in Nordrhein-Westfalen lediglich auf 470 m2 pro Einwohner beläuft, setzt sich der NABU für die Erhaltung des Waldes ein, der Erholungsfunktionen für die Bevölkerung sowie bedeutende Klimaschutzfunktionen erfüllt. Auch wenn der erforderliche Ausbau der Windenergie ohne die Inanspruchnahme von Waldflächen nicht auskommen wird, müssen doch jedenfalls die für die Erholung der Bevölkerung wichtigen und ökologisch wertvollen Laub- und Mischwälder vor den negativen Auswirkungen der Windkraftnutzung unabhängig davon geschützt werden, ob sie zu irgendeinem Zeitpunkt durch Windwurf, Käferfraß oder Dürre geschädigt worden sind.

Der beschleunigte Ausbau der Windenergie entspricht fraglos einem öffentlichen Interesse von besonderem Gewicht. Nichts anderes gilt aber für den Schutz der Biodiversität einschließlich der Vielfalt der Lebensräume und Arten. In diesem Sinne wird sich der NABU auch weiterhin im Interesse der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen in Nordrhein-Westfalen dafür stark machen, dass sich die Nutzung der Windenergie hierzulande in naturverträglichen Bahnen vollzieht.

Beachtung von Fledermäusen beim Ausbau der Windenergie

Fachpapier des Bundesfachausschuss (BFA) Fledermäuse im NABU:
Beachtung von Fledermäusen beim weiteren Ausbau der Windenergie

Die öffentliche Debatte um den Windenergieausbau fokussiert aktuell in erster Linie auf den Konflikt zwischen Windenergieanlagen (WEA) und Vögeln. Die Konfliktlagen, die mit anderen Tiergruppen bestehen, werden in der Debatte weitestgehend ausgeblendet. Im Falle von Fledermäusen liegt dies vermutlich an der Annahme, mit Hilfe technischer Minimierungsmaßnahmen wie der Abschaltung von WEA seien die Konflikte in diesem Spannungsfeld gelöst. Dies ist allerdings ein Irrtum. Hinsichtlich des Fledermausschutzes werden in Deutschland einige artenschutzrechtlich bedenkliche Praktiken im Rahmen von Genehmigungsverfahren von WEA umgesetzt, die einer ökologisch nachhaltigen Energiewende widersprechen.

Es ist unbestritten, dass der Ausbau der Windenergie im Ganzen als Teil der Energiewende dem Klimaschutz dient. Biodiversitäts- und Klimakrise sind aber zwei Krisen, die in ihrer ökologischen und gesellschaftlichen Bedeutung als gleichwertig zu behandeln sind. Die Klimakrise fördert zwar das globale Artensterben, die Hauptursache für die Biodiversitätskrise liegt aber in den von Menschen bewirkten weltweiten Landnutzungsänderungen. Da Klimaerwärmung und Biodiversitätskrise unterschiedliche Hauptursachen haben, sind die Ansätze zu deren Bekämpfung unterschiedlich. Genauso wie Naturschutz dem Klimaschutz dient, hilft ökologisch nachhaltiger Klimaschutz auch dem Naturschutz. Klimaschutz kann jedoch wirksamen Artenschutz nicht ersetzen. Im Falle der Fledermäuse ist es unklar, welche Auswirkungen der Klimawandel auf einheimischen Arten haben wird. Der Ausbau der Windenergie ist somit zwar als Klimaschutzmaßnahme zu werten, nicht aber als wichtigste Maßnahme zum Schutz von Fledermäusen oder gar der globalen Biodiversität, wie das regelmäßig in Diskussionen angeführt wird.

Der Zielkonflikt zwischen Naturschutz und Klimaschutz ist bei Planungen von WEA anzuerkennen. Er kann nur dann aufgelöst werden, wenn beiden Zielen gleichwertiger Raum gegeben wird. Auf Grund biologischer Besonderheiten und des hohen Schutzstatus der Fledermäuse besteht die Notwendigkeit einer umfangreichen Berücksichtigung von Fledermäusen bei der Planung und dem Betrieb von WEA. Das folgende Papier soll einige der Konfliktfelder aufführen und Lösungsansätze wiedergeben.

Download: 220410_Standpunkt_BFA-Fledermaeuse_Beachtung-von-Fledermaeusen-beim-weiteren-Ausbau-der-Windenergie

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