Alle europäischen Fledermausarten reagieren sensibel auf künstliches Licht

– dies variiert jedoch zwischen Artengruppen und Lebensräumen

Die künstliche Erhellung der Nacht durch Lampen gilt als zentrale zivilisatorische Errungenschaft mit unzähligen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Vorteilen für den Menschen. Für viele Tiere stellt jedoch die Erhellung der Nacht eine erhebliche Herausforderung dar. Nachtaktive oder lichtscheue Arten werden gezwungen, auf dunkle Bereiche auszuweichen oder ihr Verhalten an die Helligkeit anzupassen. In einem Aufsatz in der Fachzeitschrift „BioScience“ gibt ein internationales Forschungsteam unter Leitung des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW) einen umfassenden Überblick über die Effekte von künstlichem Licht auf europäische Fledermausarten. Es stellt sich heraus, dass insbesondere jene Arten, die in engen Habitaten wie Wäldern jagen, sehr sensibel auf künstliches Licht reagieren. Fledermäuse, die an Waldrändern oder in offenen Gebieten jagen, sind hingegen etwas toleranter gegenüber künstlichem Licht. An Tagesquartieren oder Trinkstellen sind aber alle untersuchten Arten besonders lichtscheu.

Für die Untersuchung analysierten die Wissenschaftler:innen die wissenschaftliche Literatur zur Reaktion von insektenfressenden Fledermäusen auf künstliches Licht bei Nacht (articifial light at night, ALAN). Dabei differenzieren sie nach funktionellen Gruppen von Fledermausarten und nach ökologischen Kontexten. Sie folgten der üblichen Einteilung europäischer Fledermausarten in drei Artengruppen mit einer ähnlichen Lebensweise: Arten die in strukturdichten Habitaten wie Wälder Insekten jagen; Arten, die an Strukturrändern in der Nähe von Objekten nach Insekten suchen (beispielsweise an Gebäuden oder an Waldrändern); sowie Arten, die im offenen Luftraum über Wiesen und Felder, Gewässer oder oberhalb der Baumkronen ihrer Beute nachstellen. Diese Gruppen haben für ihr Jagdhabitat jeweils passende funktionale Eigenschaften, beispielsweise bei der Echoortung oder der Flügelform, entwickelt. Darüber hinaus überprüften die Wissenschaftler:innen in welcher Weise die drei Artengruppen auf künstliches Licht in Abhängigkeit vom jeweiligen Lebensraum (Lage der Tagesquartiere, Flugkorridore, Lage der Jagdgebiete oder Trinkstellen) reagierten.

Die Analysen ergaben ein komplexes, aber konsistentes Bild, so Erstautor PD Dr. Christian Voigt, Leiter der Abteilung für Evolutionäre Ökologie am Leibniz-IZW. „Prinzipiell reagieren alle europäischen Fledermausarten äußerst sensibel auf künstliches Licht, vor allem in der Nähe von Tagesquartieren und Trinkstellen“, so Voigt. „Dies lässt sich damit erklären, dass die Anwesenheit von Fledermäusen an diesen Stellen für Beutegreifer wie Eulen vorhersagbar ist und die Fledermäuse daher dort besonders vorsichtig sind.“ In Flugkorridoren, die beispielsweise Tagesquartiere und Jagdgebiete verbinden, ist die Reaktion variabler. Viele Arten (insbesondere jene, die in Wäldern oder an Strukturrändern jagen) meiden auch hier das Licht und weichen auf Dunkelkorridore aus, wenn künstliches Licht die Nacht erhellt. Andere Arten hingegen lassen sich in solch einer Situation nicht durch künstliches Licht vergrämen, werden durch die Beleuchtung aber auch nicht angezogen. „Bei den Jagdgebieten offenbaren sich zwei unterschiedliche Reaktionsmuster“, sagt Dr. Daniel Lewanzik, Wissenschaftler in Voigts Abteilung und Koautor des Aufsatzes. „Manche Arten, die im offenen Luftraum oder an Strukturrändern jagen, werden vom Insektenreichtum an Lichtquellen angezogen. Man kann sie im Sommer manchmal dabei beobachten, wie sie von einer Straßenlaterne zur nächsten fliegen und dort Insekten jagen. Waldbewohnende Arten hingegen meiden Lichtquellen generell, auch bei der Insektenjagd.“ Für alle Arten gelte, dass bei künstlichem Licht das Risiko, selbst Opfer eines Beutegreifers zu werden, mit den möglichen Vorteilen abgewogen wird – unterschiedliche funktionale Gruppen kommen offenkundig zu unterschiedlichen Ergebnissen bei dieser Abwägung.

Voigt und seine Koautor:innen plädieren dafür, diese differenzierten Erkenntnisse stärker beim Fledermausschutz zu berücksichtigen. Dies bedeute beispielsweise, (potenzielle) Tagesquartiere und Trinkstellen konsequent vor künstlichem Licht zu schützen und Schutzmaßnahmen insbesondere auf jene Arten auszurichten, die auch bei der Jagd keinen Nutzen von Beleuchtung hätten. Da der „Nutzen“ der nächtlichen Beleuchtung  aber auf bestimmte Orte und Tätigkeiten beschränkt ist, würden alle Arten profitieren, wenn die Lichtverschmutzung reduziert würde und Dunkelkorridore (beispielsweise städtische Parks) konsequent dunkel blieben und neue Dunkelinseln in der Stadtlandschaft etabliert würden.

Publikation

Voigt CC, Dekker J, Fritze M, Gazaryan S, Hoelker F, Jones G, Lewanzik D, Limpens HJGA, Mathews F, Rydell J, Spoelstra K, Zagmajster M (2021): The impact of light pollution on bats varies according to foraging guild and habitat context. BioScience, Volume 71, Issue 10, October 2021, Pages 1103–1109, DOI: 10.1093/biosci/biab087

Kontakt

Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW)
im Forschungsverbund Berlin e.V.
Alfred-Kowalke-Str. 17, 10315 Berlin, Germany

PD Dr. Christian Voigt
Leiter der Abteilung für Evolutionäre Ökologie
Tel: +49 30 5168 511
E-Mail: voigt@izw-berlin.de

Dr. Daniel Lewanzik
Wissenschaftler in der Abteilung für Evolutionäre Ökologie
E-Mail: lewanzik@izw-berlin.de

Jan Zwilling
Wissenschaftskommunikation
Tel: +49 30 5168 121
E-Mail: zwilling@izw-berlin.de

Abendsegler im Abwind – Artenschützer aus Europa in Sorge

Der Bundesverband für Fledermauskunde Deutschland e.V. (BVF), der Zusammenschluss von Vereinen, Verbänden und Privatpersonen, als Interessenvertretung der deutschlandweiten Fledermauskunde, lud am 27.11.201 zu einer Online-Veranstaltung zum Thema „Bestandsentwicklung des Großen Abendseglers“ ein. Über 200 Expert:innen aus dem wissenschaftlichen, behördlichen und ehrenamtlichen Umfeld aus Deutschland und Europa diskutierten die Gefährdung des Großen Abendseglers in Deutschland und in angrenzenden Ländern, da sich jüngst Berichte über Bestandsrückgänge mehrten.

Der Große Abendsegler, ist die Fledermausart, die in Deutschland am häufigsten durch Windenergieanlagen (WEA) zu Tode kommt. Pro Jahr werden nach Expertenschätzungen tausende Fledermäuse durch Windräder getötet. Große Abendsegler ziehen ähnlich wie Zugvögel im Frühjahr und Herbst durch Deutschland, so dass nicht nur einheimische Tiere zu Schlagopfern werden, wie Studien gezeigt haben. Vorwiegend Weibchen wandern gen Süden zur Paarung und Überwinterung. Es wurde von massiven Bestandseinbrüchen in den klassischen Überwinterungsgebieten in Südhessen über die letzten 20 Jahre berichtet.

Dr. Christian Voigt vom IZW in Berlin (Institut für Zoo und Wildtierforschung) konnte mit Untersuchungen und Berechnungen zeigen, dass durch die Klimaerwärmung eventuell das Wanderverhalten der Tiere beeinflusst wird. Er prognostiziert eine Verschiebung der Überwinterungsgebiete bis Ende 2100 von bis zu 500 km gen Nordosten. Auch aus Frankreich, Süddeutschland und Österreich wurden Rückgänge bei mehrjährigen Bestandsmonitoring festgestellt.

In Brandenburg – einem der Verbreitungsschwerpunkte der Art in Deutschland – waren die Bestandsentwicklungen insgesamt stabiler. Dieses grundsätzlich erfreuliche Ergebnis darf jedoch nicht über die Einbrüche des beobachteten Bestandes an den Verbreitungsgrenzen, hinwegtäuschen.

Die meisten Referenten konnten Bestandsrückgänge des Großen Abendseglers in den letzten Jahren zeigen und somit die Befürchtungen im Vorfeld der Tagung bestätigen. Sie führten als Gefährdungsursache immer wieder den Betrieb von Windenergieanlagen, aber auch die Zerstörung von Quartieren an Gebäuden z.B. im Rahmen von energetischen Sanierungen an.

Als wichtiger Ansatzpunkt zum Schutz der Fledermäuse wurde diskutiert, dass nach aktuellen wissenschaftlichen Erhebungen 75% aller in Deutschland vorhandenen Windräder derzeit ohne tierschonende Abschaltautomatik betrieben werden. Hier sehen Experten ein erhebliches Potential zum Schutz der Tiere. Aus wissenschaftlicher Sicht scheint der Betrieb von Windkraftanlagensicher nicht der alleinige Grund für die beobachteten Bestandsrückgänge dieser unter europaweiten Schutz stehen Fledermausart zu sein.

Weitere menschgemachte Einflüsse, wie der Rückgang von Nahrungsinsekten durch steigende Lichtimmission oder der Einsatz von chemischen Unkraut- und Insektenvernichtungsmitteln können die Populationen von Fledermäusen mit ihren niedrigen Reproduktionsraten massiv bedrohen und an den Rand des Aussterbens bringen. Fehlen diese wichtigen Tierarten dann im Ökosystem fehlen auch ihre Leistungen, die sie im Naturhaushalt erbringen, z.B. die Kontrolle von Schadinsekten in der Land- und Forstwirtschaft. Das Fehlen dieser Ökosystemdienstleistungen führt dann wiederum zu Kostensteigerungen in der Produktion und zu noch höherem Einsatz von Agrarchemie.

Zusammenfassend hat diese wichtige Zusammenkunft von Expert:innen den hohen Handlungsbedarf für den Artenschutz im Zeichen der Energiewende bekräftigt.

Der BVF nimmt sich seit Jahren dieser Aufgabe an und wird die Ergebnisse der Tagung zusammenfassen, sowie die resultierenden Empfehlungen zum naturverträglichen Betrieb von Windenergieanlagen der Politik und allen betroffenen Akteuren zur Verfügung stellen, um den Schutz des Großen Abendseglers als unverzichtbarer Mitspieler – und Art von besonderer nationaler Verantwortung der BRD – in europäischen Ökosystemen sicherzustellen. Arten- und Klimaschutz sind keine Gegensätze, sondern müssen im Sinne einer auch in Zukunft durch Artenvielfalt und Nachhaltigkeit geprägten Umwelt zusammen gedacht und umgesetzt werden.

Download: Pressemitteilung-Grosser-Abendsegler-im-Abwind.pdf

LED-Beleuchtung kann mehr Insektenschwund verursachen als andere Lampen

In einer kürzlich in Science Advances veröffentlichten Studie untersuchten Boyes und seine Kollegen, im „Thames Valley“ in Großbritannien, wie sich Licht auf Insekten auswirkt. Sie verglichen die Anzahl der Raupen in den beleuchteten und unbeleuchteten Bereichen.

Noch bevor die Wissenschaftler die Daten eingehend analysierten, konnten Boyes und seine Co-Autoren einen großen Unterschied zwischen beleuchteten und unbeleuchteten Bereichen feststellen. In den beleuchteten Bereichen fanden sich manchmal nur halb so viele Insekten wie in den unbeleuchtete Bereichen.

Der Rückgang der Insektenpopulationen hat weltweite große Besorgnis ausgelöst, wobei künstliches Licht bei Nacht als ein potenzieller Faktor identifiziert wurde. Trotz starker Hinwesie dafür, dass Beleuchtung die Häufigkeit von Insekten verringert, sind die empirischen Beweise dafür begrenzt. Boyes und seine Kollegen fanden herraus, dass Straßenbeleuchtung die Häufigkeit von Mottenraupen im Vergleich zu unbeleuchteten Standorten stark reduzierte (47% weniger an Hecken und 33% weniger an Grasrändern) und die Entwicklung von Raupen beeinflusste. Ein separates Experiment in Habitaten ohne Beleuchtungsgeschichte ergab, dass künstliches Licht bei Nacht das Fressverhalten nachtaktiver Raupen störte.

Die negativen Auswirkungen waren bei Straßenlaternen mit weißen Leuchtdioden (LED) stärker ausgeprägt als bei herkömmlichen gelben Natriumdampflampen. Dies deutet darauf hin, dass künstliches Licht bei Nacht und der anhaltende Wandel hin zu weißen LEDs (d. h. Schmal- bis Breitbandbeleuchtung) erhebliche Konsequenzen für Insektenpopulationen und Ökosystemprozesse haben werden.

Download: https://eprints.ncl.ac.uk/file_store/production/276723/6BB73D04-0287-4211-AFB8-999A18F674F8.pdf

Quelle:
Street lighting has detrimental impacts on local insect populations
Douglas H. Boyes, Darren M. Evans, Richard Fox, Mark S. Parsons and Michael J. O. Pocock
DOI: 10.1126/sciadv.abi8322
26. August 2021

27. Jahrestagung des LFA Fledermausschutz NRW

Das 27. Jahrestreffen des LFA Fledermausschutz wird am Samstag, den 13.11.2021 in der Biologischen Station Kreis Unna, Westenhellweg 110, 59192 Bergkamen stattfinden und wird wie üblich um 10:00 Uhr beginnen. Die Tagung wird vom NABU Hamm organisiert.

Diese Tagung ist keineswegs nur für Experten bestimmt. Gerade auch Neulinge im Fledermausschutz werden viele interessante Dinge erfahren. Die Teilnahme an der Tagung ist – wie in jedem Jahr – kostenlos. Getränke, Mittagessen, Kaffee und Kuchen müssen aber vor Ort bezahlt werden.

Auch in diesem Jahr möchten wir Sie bitten, sich im Vorfeld für die Tagung anzumelden. Dies ist notwendig, da immer mehr Teilnehmer kommen, es soll den Ausrichtern vor Ort die Planung einfacher gestalten. Bei erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Bitte melden Sie sich bis zum Montag, den 08.11.2021 an. Ohne Anmeldung ist leider keine Teilnahme möglich. 

Wir möchten Sie bitten, sich rege an der Tagung zu beteiligen und auch das Programm abwechslungsreich mit zu gestalten. Möglichkeiten für Posterpräsentationen sind vor Ort gegeben.

Vorträge und auch Posterbeiträge bitte bei Christian Giese Tel. 02872 / 981688 oder per Mail giese@fledermausschutz.de anmelden. Vor Ort steht ein Beamer mit Laptop zur Verfügung.

Link: Anreise zum Tagungsort

Programm & Tagungsablauf:

ZeitVortrag
10:00 UhrDr. Carsten Trappmann (LFA):
Eröffnung der Tagung und Begrüßung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
10:15 UhrBernd Meier (LFA):
Ungewöhnlicher Fund: Massenquartier Zwergfledermäuse
10:45 UhrDr. Frauke Krüger (LFA):
Langohren am Rande der Stadt
11:15 UhrKaffeepause
11:45 UhrDipl.-Biologin Mechtild Höller (LFA):
Fledermäuse – Energetische Gebäudesanierung, Neubauplanung & Artenschutz
12:15 UhrReinhard Loewert (Paten der Nacht):
Licht und seine Schattenseiten
12:45 UhrMittagspause - Zeit zum Austausch
14:30 UhrChristian Giese (LFA):
Mopsfledermäuse in NRW - typisch kann ja jeder. Quartiernutzung in FFH-Gebieten und potenzielle Konflikte mit der Forstwirtschaft.
15:00 UhrFranco Cassese (Biologische Station UMWELTZENTRUM Hagen e.V.):
Hagens vielfältige Unterwelt
15:30 UhrStefan Götze (Biologische Station UMWELTZENTRUM Hagen e.V.):
Aufbrüche von Winterquartieren
16:00 UhrKaffeepause
16:30 UhrChristian Giese (LFA):
Neues vom LFA Fledermausschutz NRW
17:00 UhrVerschiedenes:

17:30 UhrEnde der Tagung

 

Wir führen die Tagung in diesem Jahr strikt nach der 3G Regelung durch:
Geimpft, Genesen, Getestet

Das heißt Sie müssen eine Bescheinigung vorzeigen können, dass Sie entweder vollständig geimpft oder genesen sind und sie müssen sich ausweisen können (Personalausweis). Menschen die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen gültigen negativen Antigen-Schnelltest vorzeigen können, nicht älter als 24 Stunden, oder einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden. Sollten Sie diese Vorgaben nicht einhalten können, müssen wir Ihnen die Teilnahme leider verwehren.

Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 100 begrenzt. Dies beinhaltet auch die Vortragenden sowie die Heferinnen und Helfer. Bitte denken Sie an Ihren Mund-Nasen-Schutz, dieser ist Pflicht auf unsrer diesjährigen Tagung. Da die Infektionslage aktuell angespannt ist und wir den Abstand von 1,5 Meter bei der Bestuhlung nicht einhalten können gilt leider die Maskenpflicht auch am Platz.

Crowdfunding der Biologischen Station Hagen

Fledermauswohnraum auf dem Reiterhof

Helfen Sie uns mit Quartiere für Fledermäuse auf dem Reitgut Selkinghausen im Hagener Süden zu schaffen.

Um den heimischen Fledermausarten weiterhin ausreichend Quartiermöglichkeiten bieten zu können, benötigt die Biologischen Station Hagen Ihre finanzielle Unterstützung. Es sollen 10 Fledermauskästen aus Holzbeton angeschafft und auf dem Reitgut des Verein für extensive Kulturlandschftspflege (VeK) w.V. an Gebäuden und Bäumen angebracht werden

Die Biologische Station Umweltzentrum Hagen e.V. führt das Projekt durch in Kooperation mit dem Verein für extensive Kulturlandschftspflege (VeK) w.V., welchem das Reitgut gehört.

Weitere Informationen, Video, Fotos und Ihre Möglichkeit der Untersützung:
https://www.startnext.com/fledermausschutz-am-reiterhof

100 Wasserfledermäuse, Quartier im Straßenkanal

Bei Wartungsarbeiten entdeckten die überraschten Mitarbeiter einer Firma Graf AG, Zufikon unter einem Kanaldeckel Fledermäuse.

Andres Beck, der kontaktierte Fledermausschutz-Beauftragte des Schweizer Kantons Aargau fand vor Ort über 100 Wasserfledermäuse, welche scheinbar das Kanalisationsnetz als Rückzugsort und Wochenstube für die Jungenaufzucht benutzen.

Der Schacht, in dem die Tiere angetroffen wurden, endet gut 1,4 Kilometer weiter, direkt am Fluss Limmat. Diese Strecke müssen die Fledermäuse also jeden Tag unterirdisch durch Röhren mit 1,2 Meter Durchmesser zurücklegen, um in ihre Jagdgebiete zu gelangen.

Video & Foto: Raymond Witter der Firma Graf AG, Zufikon

Quelle: https://fledermausschutz.ch/leben-unter-der-strasse-die-tunnelfledermaeuse-von-spreitenbach

Orientierungssinn von Fledermäusen liegt im Auge

Säugetiere sehen mit den Augen, hören mit den Ohren und riechen mit der Nase. Doch mit welchem Sinn oder Organ orientieren sie sich auf ihren Wanderungen, die mitunter weit über ihre lokalen Streifgebiete hinausführen und daher ein erweitertes Navigationsvermögen erfordern? Wissenschaftliche Versuche unter Leitung des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW), publiziert gemeinsam mit Prof. Richard A. Holland (Bangor University, UK) und Dr. Gunārs Pētersons (Latvia University of Life Sciences and Technologies, Lettland), zeigen nun: Die Hornhaut (Cornea) der Augen ist der Ort eines solchen Sinnes bei wandernden Fledermäusen. Betäubt man diese gezielt, ist der sonst zuverlässige Orientierungssinn gestört, während die visuelle Hell-Dunkel-Wahrnehmung unbeeinträchtigt blieb. Der Versuch nährt Vermutungen über eine Lokalisierung eines Magnetsinns bei Säugetieren. Der Aufsatz ist in der Fachzeitschrift „Communications Biology“ publiziert.

Einem Forschungsteam um Dr. Oliver Lindecke und PD Dr. Christian Voigt vom Leibniz-IZW gelang erstmals der Nachweis, dass über die Hornhaut der Augen Signale aus der Umwelt aufgenommen werden, die für das Navigieren über lange Strecken von Bedeutung sind. Hierzu führten sie Versuche mit Rauhautfledermäusen (Pipistrellus nathusii) während der spätsommerlichen Zugzeit durch. Bei einer experimentellen Gruppe von Fledermäusen betäubten sie temporär die Hornhaut lokal mit einem Tropfen Oxybuprocain. Dieses Oberflächenanästhetikum findet breite Anwendung in der Augenheilkunde bei Menschen und Tieren, wo es bei Patienten für die vorübergehende Desensibilisierung der Hornhaut bei einer Überreizung verwendet wird. Effekte auf das Orientierungsvermögen waren bisher nicht bekannt. Bei einer zweiten Gruppe von Fledermäusen betäubte das Wissenschaftlerteam die Hornhaut von nur einem Auge. Die Individuen der Kontrollgruppe erhielten keine Betäubung, stattdessen aber eine isotonische Kochsalzlösung als Augentropfen. Alle Tiere dieser wissenschaftlichen Untersuchung wurden bei Nacht in ihrem Zugkorridor an der Ostseeküste eingefangen und direkt nach der Behandlung in 11 Kilometer Entfernung vom Fangplatz auf einem freien Feld wieder einzeln freigelassen. Die Wissenschaftler stellten mit Fledermausdetektoren sicher, dass sich keine anderen Fledermäuse zum Zeitpunkt der Freilassung über dem Feld aufhielten, denen die Versuchstiere hätten folgen können. Zudem war den beobachtenden Personen unbekannt, welcher Behandlung das freigelassene Tier unterzogen wurde. „Individuen aus der Kontrollgruppe und der Gruppe mit einseitiger Cornea-Betäubung orientierten sich erwartungsgemäß nach Süden, während die Fledermäuse mit beidseitig anästhesierten Hornhäuten in zufälligen Richtungen davonflogen“, erklärt Dr. Oliver Lindecke, Erstautor des Aufsatzes. „Dies deutet darauf hin, dass die Betäubung der Cornea einen Orientierungssinn nachhaltig störte – und dass dieser offenbar auch noch mit einem Auge gut funktioniert.“ Da die Cornea-Betäubung nach kurzer Zeit nachlässt, konnten die Tiere nach Ende dieser Wirkung ihre Reise in den Süden fortsetzen. „Wir konnten hier das erste Mal im Versuch beobachten, wie ein ziehendes Säugetier wortwörtlich vom Kurs abgebracht wurde – ein Meilenstein in der Verhaltens- und Sinnesbiologie, der uns erlaubt, das biologische Navigationssystem der Säugetiere gezielter zu erforschen.“

Um auszuschließen, dass die Betäubung der Cornea auch den Sehsinn an sich beeinflusste und die Wissenschaftler*innen dadurch zu falschen Schlussfolgerungen gelangten, führten sie einen weiteren, ergänzenden Test durch. Wiederum aufgeteilt in Versuchs- und Kontrollgruppen prüften sie, ob die Fledermäuse in unterschiedlicher Weise auf Licht reagierten, wenn ihre Hornhäute einseitig oder beidseitig betäubt waren. „Wir wissen aus früheren Untersuchungen, dass Fledermäuse eine beleuchteten Ausgang einem unbeleuchteten Ausgang vorziehen, wenn sie ein einfaches Y-Labyrinth verlassen sollen“, erklärt PD Dr. Christian Voigt, Leiter der Leibniz-IZW-Abteilung für Evolutionäre Ökologie. „Diese Präferenz zeigten in unserem Versuch auch die Tiere mit einseitiger oder beidseitiger Betäubung. Daher schließen wir aus, dass unsere Versuchsanordnung die visuelle Wahrnehmung beeinträchtigte, welche auch die Langstrecken-Navigation hätte beeinflussen können.

Eine Vielzahl von Wirbeltieren, neben Fledermäuse beispielsweise auch Delfine, Wale, Fische oder Schildkröten, können sich bei Dunkelheit sicher orientieren, sowohl unter freiem Nachthimmel, als auch bei nächtlicher Bewölkung, in Höhlen und Tunneln sowie in den Tiefen der Meere. Über viele Jahrzehnte suchen Wissenschaftler*innen daher nach dem Sinn und dem Sinnesorgan, welches den Tieren diese für Menschen schwer vorstellbaren Orientierungs- und Navigationsleistungen ermöglicht. Der bisher nur für wenige Säugetierartennachgewiesene und kaum verstandene Magnetsinn ist ein naheliegender Kandidat. Experimente lassen vermuten, dass womöglich Eisenoxid-Partikel innerhalb von Körperzellen als „mikroskopische Kompassnadeln“ fungieren könnten, so wie dies in einigen Bakterienarten der Fall ist.

Jüngere Laboruntersuchungen an Graumullen, Verwandten der bekannten Nacktmulle, die ihr Leben in verzweigten unterirdischen Gangsystemen verbringen, deuten darauf hin, dass der Magnetsinn im Auge verortet ist. Allerdings wurde ein solcher (Magnet-)Orientierungssinn bislang weder bei freilebenden, ziehenden Säugetieren getestet noch konnte ein Organ identifiziert werden, welches die morphologische Basis für die benötigten Sinnesrezeptoren enthalten könnte. Die Experimente des Teams um Lindecke und Voigt erbringen nun erstmalig belastbare Daten für die Verortung eines Orientierungssinns bei freilebenden, ziehenden Säugetieren. Wie und wo genau sich dieser Sinn in der Hornhaut der Fledermäuse befindet, wie er funktioniert und ob es sich um den lange gesuchten Magnetsinn handelt müssen zukünftige Untersuchungen zeigen.
Publikation

Lindecke O, Holland RA, Pētersons G, Voigt CC (2021): Corneal sensitivity is required for orientation in free-flying migratory bats. Communications Biology. DOI: 10.1038/s42003-021-02053-w

Pressemitteilung: http://www.izw-berlin.de/de/pressemitteilung/raetselhafter-orientierungssinn-von-fledermaeusen-lokalisiert-der-sechste-sinn-der-saeugetiere-liegt-im-auge.html

English Version: http://www.izw-berlin.de/en/press-release/cryptic-sense-of-orientation-of-bats-localised-the-sixth-sense-of-mammals-lies-in-the-eye.html

Fledermausschutz – Empfehlungen zur Kontrolle von Winterquartieren in Zeiten von Corona

Bitte verzichten Sie in diesem Winter auf Kontrollen!

Eine Übertragung von SARS-CoV-2 auf einheimische Fledermäuse ist zwar sehr unwahrscheinlich, allerdings bislang nicht abschließend wissenschaftlich geklärt. Nordamerikanische Forscher haben versucht die dort heimische „Große Braune Fledermaus“ (Eptesicus fuscus) experimentell mit SARS-CoV-2 unter Laborbedingungen zu infizieren und kamen zu dem Schluss, dass diese Art resistent gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2 sei.1  In einer Studie des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) ist es aber gelungen, Flughunde mit dem Virus zu infizieren.2 Auch weitere wissenschaftliche Studien zeigen, dass Fledermäuse neben anderen Säugern anfällig für SARS-COV2 sein könnten.3,4,5 In diesem Zusammenhang sei auch auf die Mutationsfähigkeit des Virus verwiesen. Seien Sie sich auch darüber bewusst, dass Sie bereits ansteckend sein können, bevor sie selbst Symptome an sich feststellen.

Es muss daher unter allen Umstanden verhindert werden, dass eine Übertragung stattfinden und sich ein neues Reservoir von SARS-CoV-2 in Fledermäusen bilden kann. Die Folgen für den Bestand und Schutz europäischer Fledermäuse wären gravierend – dafür möchten Sie sicher nicht verantwortlich sein.

Hinterfragen Sie die tatsächliche Notwendigkeit und verzichten Sie bitte diesen Winter auf die üblichen Kontrollen der Quartiere.

Prüfen sie aber dennoch Zustand der Quartiere: Sind z. B. die Einflüge noch frei und Verschlüsse in Ordnung? Sind vor allem kleine Quartiere wie Bunker durch die geringen Niederschläge zu trocken?

Falls Begehungen dennoch unbedingt erforderlich sind, lassen Sie bitte höchste Vorsicht walten und treffen erweiterte Hygiene-Maßnahmen zum gegenseitigen Schutz und zum Schutz der Fledermäuse:

  • Tragen Sie Handschuhen und mindestens eine partikelfiltrierende FFP2-Maske als Mund-Nasenschutz
  • Betreten Sie das Quartier so kurz und mit so wenigen Personen wie möglich
  • Halten Sie den größtmöglichen Abstand zu den Tieren
  • Wer positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde oder Krankheitssymptome zeigt, darf keine Quartiere betreten!

 

Allgemeine Hinweise zur Kontrolle von Fledermaus-Winterquartieren

Um eine Störung der Fledermäuse während der kritischen Phase des Winterschlafes so gering wie möglich zu halten, müssen einige Richtlinien im Winterquartier befolgt werden:

  • Berühren Sie unter keinen Umständen winterschlafende Fledermäuse.
  • Reduzieren Sie die Beleuchtung und passen die Leistung der Lampen an die Entfernung der Tiere an.
  • Machen Sie so wenig Fotos wie möglich.
  • Vermeiden Sie Geräusche und verhalten sich leise (flüstern, nur einmal vorbeigehen).
  • Bleiben Sie so kurz wie möglich in der Nähe von Fledermäusen und im Allgemeinen im Winterquartier.
  • Atmen Sie nicht unter oder in Richtung von Fledermäusen aus, die sich in Ihrer Nähe befinden.
  • Gehen Sie mit so wenig Personen wie möglich, in Abhängigkeit der Größe, in das Quartier.

 

Bitte zusätzlich beachten:
Ausbreitung des „Salamanderfresser-Pilzes“, eine Gefährdung von Amphibien durch Winterquartierkontrollen?

Seit vielen Jahren fallen Amphibien in der ganzen Welt dem Chytridpilz Batrachochytridium dendrobatidis zum Opfer. Dieser Pilz, der aus den asiatischen Tropen stammt, befällt die Haut vor allem von Froschluchen, verstopft deren Poren und lässt die Hautatmer ersticken. Der neu entdeckte Chytridpilz stellt eine sehr ernst zu nehmende Bedrohung für Feuersalamander, Berg- und Teichmolche dar. Laborversuche hatten zuvor bereits ergeben, dass grundsätzlich alle europäischen Schwanzlurche infiziert werden können und dann innerhalb weniger Wochen sterben.

Auch bei den regelmäßigen Kontrollen der Fledermauswinterquartiere, die häufig in den Überwinterungslebensräumen der Feuersalamander stattfinden, können Sporen des Pilzes verbreitet werden. Zudem kann der direkte Kontakt mit Feuersalamandern zu einer Infektion der Tiere führen.

Daher sind auch Fledermausschützer gefragt, ihre Hygienestandards zu überdenken und das möglichste zu tun, eine weitere Verbreitung des Pilzes zu verlangsamen. Dazu hat die Universität Trier folgende Handlungsempfehlungen herausgegeben:

  • Bsal entwickelt auch widerstandsfähige Dauerstadien, so dass ein Durchtrocknen vermutlich nicht ausreicht. Eine sichere Maßnahme ist damit nach der gründlichen Reinigung (Bodenreste!) die Behandlung mit einem Pilzmittel wie Virkon S. Sowohl durch Bodenreste (z. B. im Profil von Schuhen) als auch durch Wasser/Feuchtigkeit (etwa an Geräten, Schuhen) kann der Pilz verbreitet werden.
  • Vor einem Wechsel zwischen zwei Gewässern (bzw. hier: zwischen zwei möglichen Überwinterungslebensräumen) immer die Stiefel/Wanderschuhe sowie Geräte (z. B. Kescher, Fallen) wechseln oder mit geeignetem Mittel (z. B. Virkon S) nach gründlicher Reinigung mit Wasser desinfizieren
  • Stiefel und Geräte immer nach Gebrauch mit Wasser gründlich reinigen und anschließend gut durchtrocknen lassen

Christian Giese
für den LFA Fledermausschutz NRW

Quellen:

1 (09.12.2020) Hall, Jeffrey S.; Susan Knowles, Sean W. Nashold, Hon S. Ip, Ariel E. Leon, Tonie Rocke, Saskia Keller, Mariano Carossino, Udeni Balasuriya, Erik Hofmeister (2020): Experimental challenge of a North American bat species, big brown bat (Eptesicus fuscus), with SARS‐CoV‐2. Transboundary and Emerging diseases (in press). URL: https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/tbed.13949

2 Schlottau, K., M. Rissmann, A. Graaf, J. Schön, J. Sehl, C. Wylezich, D. Höper, T. C. Mettenleiter, A. Balkema-Buschmann, T. Harder, C. Grund, D. Hoffmann, A. Breithaupt, and M. Beer. 2020. SARS-CoV-2 in fruit bats, ferrets, pigs, and chickens: an experimental transmission study. The Lancet Microbe. S2666524720300896.

3 Damas, J., G. M. Hughes, K. C. Keough, C. A. Painter, N. S. Persky, M. Corbo, M. Hiller, K.-P. Koepfli, A. R. Pfenning, H. Zhao, D. P. Genereux, R. Swofford, K. S. Pollard, O. A. Ryder, M. T. Nweeia, K. Lindblad-Toh, E. C. Teeling, E. K. Karlsson, and H. A. Lewin. 2020. Broad host range of SARS-CoV-2 predicted by comparative and structural analysis of ACE2 in vertebrates. Proceedings of the National Academy of Sciences. 202010146.

4 Olival, K. J., P. M. Cryan, B. R. Amman, R. S. Baric, D. S. Blehert, C. E. Brook, C. H. Calisher, K. T. Castle, J. T. H. Coleman, P. Daszak, J. H. Epstein, H. Field, W. F. Frick, A. T. Gilbert, D. T. S. Hayman, H. S. Ip, W. B. Karesh, C. K. Johnson, R. C. Kading, T. Kingston, J. M. Lorch, I. H. Mendenhall, A. J. Peel, K. L. Phelps, R. K. Plowright, D. M. Reeder, J. D. Reichard, J. M. Sleeman, D. G. Streicker, J. S. Towner, and L.-F. Wang. 2020. Possibility for reverse zoonotic transmission of SARS-CoV-2 to free-ranging wildlife: A case study of bats. PLOS Pathogens. 16: e1008758.

5 Yan, H., H. Jiao, Q. Liu, Z. Zhang, X. Wang, M. Guo, B.-J. Wang, K. Lan, Y. Chen, and H. Zhao. 2020. Many Bat Species Are Not Potential Hosts of SARS-CoV and SARS-CoV-2: Evidence from ACE2 Receptor Usage. Ecology.

(16. Dezember 2020) Ist SARS-CoV-2 für Fledermäuse ansteckend? – Ein experimenteller Versuch eine nordamerikanische Fledermausart mit dem Virus zu infizieren ist gescheitert
https://www.deutsche-fledermauswarte.org/ist-sars-cov-2-fuer-fledermaeuse-ansteckend-ein-experimenteller-versuch-eine-nordamerikanischen-fledermausart-mit-dem-virus-zu-infizieren-ist-gescheitert

(20.04.2020) Handlungsempfehlungen für die Arbeit mit Fledermäusen in Zeiten von SARS-CoV-2
https://bvfledermaus.de/wp-content/uploads/2020/04/Handlungsempfehlungen_fuer_die_Arbeit_mit_Fledermaeusen_in_Zeiten_von_SARS-CoV-2.pdf

(06.02.2018) Gefährdung von Amphibien durch Winterquartierkontrollen?
https://www.fledermausschutz.de/2018/02/06/gefaehrdung-von-amphibien-durch-winterquartierkontrollen/

Neue Rote Liste der Säugetiere 2020 erschienen

Bonn, 08. Oktober 2020: Der Zustand vieler Säugetiere in Deutschland hat sich in den vergangenen zehn bis 15 Jahren verschlechtert. Verbesserungen sind dagegen für Arten zu verzeichnen, die von gezielten Natur- und Umweltschutzmaßnahmen profitieren. Knapp ein Drittel der Säugetiere in Deutschland ist in seinem Bestand gefährdet. Das sind Ergebnisse der aktuellen Roten Liste der Säugetiere, die das Bundesamt für Naturschutz (BfN) heute gemeinsam mit dem Rote-Liste-Zentrum (RLZ) vorgestellt hat. Für insgesamt 97 in Deutschland einheimische Säugetiere hatten die Autorinnen und Autoren der nun vorliegenden, nach gut zehn Jahren grundlegend aktualisierten Roten Liste die Bestandssituation und das Ausmaß der Gefährdung ermittelt.

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Fledermäuse im Vergleich zur Roten Liste aus dem Jahr 2009 und dem Status in NRW mit den Kommentaren zur neuen Roten Liste. [ Lesen Sie mehr… ]

Urteil: Forstwirtschaft in Schutzgebieten nicht ohne Verträglichkeitsprüfung

Oberverwaltungsgericht (OVG Bautzen) und Europäischer Gerichtshof (EuGH) bestätigen per Urteil, das Forstwirtschaft in europäischen Naturschutzgebieten nicht ohne Verträglichkeitsprüfung erfolgen darf!

Oberverwaltungsgericht Bautzen stoppt Forstwirtschaft im Leipziger Auwald

Mit heute den Beteiligten bekannt gegebenem Beschluss vom 09.06.2020 hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG Bautzen) der Beschwerde der Grünen Liga Sachsen e.V. im Verfahren gegen die Stadt Leipzig wegen deren Forstwirtschaftsplanung stattgegeben. Infolge dieser Entscheidung darf die Stadt innerhalb des weiträumig geschützten Leipziger Auwaldes von einigen Maßnahmen der Verkehrssicherung abgesehen keine Fällungen mehr durchführen, bevor sie nicht eine Verträglichkeitsuntersuchung nach Maßgabe der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) durchführt.

Die Grüne Liga richtete sich mit ihrer Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzigs (VG Leipzig, Beschluss v. 9.10.2019, Az.: 1 L 1315/18). Das VG Leipzig hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass der streitige Forstwirtschaftsplan 2018 keiner Verträglichkeitsuntersuchung bedarf, obwohl eine massive Entnahme von Holz in nach dem Europarecht streng geschützten Gebieten des Leipziger Auwaldes erfolgen sollte.

Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig/Hannover/Mainz) hat für die Grüne Liga Sachsen e.V. gegen diesen Beschluss Beschwerde erhoben und nun beim OVG Bautzen Recht bekommen. Denn wie das Gericht betont, darf die forstwirtschaftliche Planung nicht durchgeführt werden, solange nicht im Wege einer Verträglichkeitsprüfung geklärt wird, ob die Baumfällungen auf geschützte Arten und Lebensräume erhebliche Auswirkungen haben. Damit steht auch fest, dass die Stadt diese Verträglichkeitsuntersuchung nicht einfach mit dem Argument umgehen kann, dass diese Baumfällungen dem Erhalt des Leipziger Auwaldes dienen.

„Baumfällung werden keinen Auwald erhalten und sind hierfür nicht notwendig. Dass die langjährigen massiven Eingriffe nun auch gerichtlich gestoppt wurden, sollte nun endlich auch in Leipzig zu einem Umdenken führen“, sagt Tobias Mehnert, Vorsitzender der Grünen Liga Sachsen e.V.

Zuvor hatte die Stadt Leipzig die umstrittenen forstwirtschaftlichen Eingriffe bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung ausgesetzt. Das Gericht hielt die Begründung der Stadt Leipzig für das Unterlassen der gebotenen Verträglichkeitsprüfung, nämlich dass die massiven forstwirtschaftlichen Eingriffe der Verwaltung und Erhaltung des Gebiets dienen würden und daher von der Pflicht zur Durchführung einer habitatschutzrechtlichen Verträglichkeitsprüfung befreit wären, für weitgehend nicht überzeugend. Die Grüne Liga hatte dagegengehalten, die Stadt würde ihre forstwirtschaftlichen Maßnahmen ohne geeignete Datengrundlage durchführen und es fehle an der erforderlichen Gewissheit, dass erhebliche Auswirkungen auf Arten und Lebensräume nicht eintreten.

„Dass erst das OVG entscheiden musste, ist erstaunlich, denn bereits im Jahr 2018 hat der EuGH in einem ganz ähnlichen Fall entschieden, dass Forstwirtschaft in europäischen Naturschutzgebieten nicht ohne Verträglichkeitsprüfung erfolgen darf. Aber weder die Stadt Leipzig noch das VG Leipzig wollten anerkennen, dass Forstwirtschaft geeignet sein kann, die Erhaltungsziele von Natura-2000-Gebieten erheblich zu beeinträchtigen. Deshalb freuen wir uns sehr, dass das OVG Bautzen nun Klarheit geschaffen hat und unseren wesentlichen Argumenten gefolgt ist. Die Entscheidung hat bundesweite Signalwirkung, denn nun ist eindeutig, dass auch in Deutschland forstliche Eingriffe in Schutzgebiete einer Verträglichkeitsprüfung bedürfen, die auf einer aktuellen Tatsachengrundlage beruhen muss und alle potentiell negativen Auswirkungen, welche die Forstwirtschaft verursachen kann, entsprechend prüfen muss. Die Bedeutung der heutigen Entscheidung ist deshalb kaum zu überschätzen.“ kommentiert RAin Dr. Franziska Heß, Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Partnerin der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, die Entscheidung.

Quelle: Pressemitteilung der Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Annastraße 28, 97072 Würzburg vom 16. Juni 2020.

Oberverwaltungsgericht Bautzen stoppt Forstwirtschaft im Leipziger Auwald

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