Fledermauskot zum Nachweis von Pestiziden gesucht

Sehr geehrte Fledermausforscher/innen,
Wir möchten Sie dazu einladen unsere Studie zur Untersuchung von Fledermäusen auf Pestizidbelastung zu unterstützen. Die Studie wird durchgeführt an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität (RPTU) Kaiserslautern-Landau am Standort Landau.

Wir besitzen eine mehrjährige Erfahrung in der Analyse von Umweltproben und haben in der jüngeren Vergangenheit in Projekten zu Umweltbelastungen mitgewirkt, in denen Insekten, Boden, Wasser, Vegetation u.a. in unserem Labor untersucht wurden. Derzeit widmen wir uns dem Nachweis von Pestiziden in Fledermäusen, vor allem im Fledermauskot. Für die Analyse von Kotproben wenden wir eine Analysemethode an, die einen Nachweis von rund 100 Pestiziden ermöglicht. Für die Entwicklung der Analysemethode verwenden wir Kotproben, die frei von Pestiziden sind.

In der praktischen Anwendung sind wir jedoch auf reale Kotproben angewiesen, die aus dem Freiland stammen. Wenn Sie schon immer wissen wollten, mit welchen Pestiziden die Fledermäuse in Kontakt kommen, wäre dies die perfekte Gelegenheit diesen Belastungsstatus zu erfahren. Wir möchten Sie hiermit um Unterstützung und die Zusendung von Kotproben bitten. Weiter unten finden Sie eine Kurzanleitung für die Probenahme von Kotproben. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen oder Anregungen an den Koordinator für Fledermausproben Herrn Wolfgang Rackow.

Herzliche Grüße
Nikita Bakanov (RPTU)

 

Kurzanleitung für die Probenahme von Fledermauskotproben

1. Auswahl der Wochenstuben oder Männchenquartiere
(Gesamtzahl ca. 20 Stellen also wer zuerst versendet ist dabei, evtl. geht es 2024 weiter)
In unserer Studie gehen wir der Frage nach, wie stark die Nahrung von Fledermäusen mit Pestiziden belastet ist, die vorwiegend aus der Landwirtschaft stammen. Deshalb sind wir an Kotproben von Fledermäusen interessiert, die über landwirtschaftlichen Flächen jagen. Also keine überwiegend im Wald jagenden Arten. Ein überwiegender Anteil an landwirtschaftlicher Nutzung (Weinbau, Raps, Weizen, Gemüse, u.a.) ist somit von Vorteil. Ebenfalls von großem Interesse sind Fledermausarten, die über Bächen nach Insekten jagen. Es geht hierbei um Fledermausarten wie z.B. Wasserfledermäuse (Myotis daubentonii), Teichfledermäuse (Myotis dasycneme), Brandtfledermäuse (Myotis brandti), Zwergfledermäuse (Pipistrellus pipistrellus), Rauhhautfledermäuse (Pipistrellus nathusii) usw.

2. Probenmenge
Nehmen Sie für die Kotprobe (nach Möglichkeit so frisch wie möglich) eine kleine Tüte mit Zip-Verschluss, die sich luftdicht verschließen lässt; legen Sie in die Tüte bis zu zwei Esslöffel voll an Kotprobe. Falls Sie mehrere Wochenstuben beproben, verwenden Sie stets eine neue Tüte. Versenden Sie nach der Beprobung die Tüten im Standardbrief an:
Wolfgang Rackow, Schneiderteichweg 58, 37520 Osterode am Harz.

3. Position der Wochenstube
Notieren Sie die Koordinaten des Quartieres aus der Sie die Kotprobe entnommen haben.
Die Koordinaten lassen sich im Programm Google Maps in Ihrem Smartphone anzeigen, wenn Sie die Position der Wochenstube auf der Karte anklicken, erscheinen die Koordinaten in der obersten Eingabezeile (Beispiel: 49.151117,7.788132). Bitte auch die Fledermausart (wenn bekannt) und die Kontaktdaten notieren. Wenn möglich jetzt im August noch eine Probe und in ca. 4 Wochen noch eine Probe, evtl. benötigen wir noch Proben im nächsten Jahr.

Diese Anfrage kann gerne an weitere Personen weitergegeben werden. Ein herzlicher Dank im vor raus für die Unterstützung, die Ergebnisse bekommt Ihr nach Auswertung mitgeteilt.

Abgabeschluss der diesjährigen Proben ist Mitte Oktober 2023

Download: Pestizid-Untersuchung-Bakanov1 (PDF)

Seminar: Analyse von Fledermaushaaren aus Kot und Mulm

Fledermäuse wechseln ihre Quartiere häufig, so dass sie nur selten in Quartieren angetroffen werden. Oftmals lassen sich Fledermausquartiere aber anhand der Hinterlassenschaften (Kotpillen) nachweisen. Diese Kotkrümel können aufgrund des Auffindeortes, der Größe und Färbung Fledermausgruppen zugeordnet werden. Eine weitere Bestimmung bis hin zur Art erfordert jedoch meist die feinere Analyse der Kotpille.

Hierbei werden die unverdaulichen Reste der Beute (Insekten und Spinnen) sowie die beim Putzen verschluckten Haare betrachtet. Im Rahmen des Seminars werden aus gesammelten Kotpillen Haare extrahiert und diese lichtmikroskopisch bestimmt. Außerdem werden auch Mulmproben aus Baumhöhlen auf Fledermaushaare untersucht.

Das Seminar richtet sich an Interessierte aus dem ehrenamtlichen und amtlichen Naturschutz.

 

Freitag 19.01.2024 bis Sonntag 21.01.2024
Biologiezentrum Gut Bustedt, Hiddenhausen, Kreis Herford

Tagungskosten: 155,00 €
Die Tagungsgebühr beinhaltet Getränke, vegetarisches Abendessen (Fr., Sa.), Frühstück (Sa., So.), Mittagessen (Sa.) und Übernachtungskosten.
Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen (Bettwäsche kann auch gegen Gebühr entliehen werden).

Anmeldung:
Martin Starrach
Tel.: 05221-31022
E-Mail: biotopkartierung@arcor.de

Download: Programm (PDF)

 

Bebauungsplan im Außenbereich ohne Umweltprüfung rechtswidrig

§ 13 b des Baugesetzbuches ist europarechtswidrig – In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) für europarechtswidrig befunden, da diese Vorschrift beschleunigte Bebauungsplanverfahren im Außenbereich pauschal ohne Durchführung einer Umweltprüfung zulässt (BVerwG, Urteil vom 18.07.2023, Aktenzeichen 4 CN 3.22).

Bisher haben bundesweit viele Gemeinden dieses Instrument genutzt, wogegen eine Vielzahl von Klagen geführt wurde. Der BUND Baden-Württemberg war nun mit seiner Klage gegen einen § 13 b-Bebauungsplan aus dem Jahr 2019 vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich und konnte damit eine ca. 3 Hektar umfassende Bebauung des Außenbereichs unter Inanspruchnahme einer Streuobstwiese ohne Umweltprüfung und ohne hinreichenden Ausgleich verhindern.

Laut BVerwG verstößt § 13 b BauGB gegen die Richtlinie 2001/42/EG über die strategische Umweltprüfung (SUP-Richtlinie), die daher Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht genieße. Diese Richtlinie verlange für alle Pläne, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, die Durchführung einer Umweltprüfung und die Anfertigung eines Umweltberichts. Ausnahmen hiervon dürften nur offensichtlich unkritische Fallkonstellationen sowie solche Fälle betreffen, die sich als Ergebnis einer Vorprüfung als offensichtlich unkritisch erweisen.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das als höchstes deutsches Verwaltungsgericht nun die Unvereinbarkeit des § 13 b BauGB mit den europarechtlichen Vorgaben der SUP-Richtlinie festgestellt hat, muss jetzt von allen Gerichten und Behörden beachtet werden.

Das bedeutet u.a., dass laufende Planaufstellungsverfahren nach § 13 b BauGB eingestellt werden müssen und rechtskonform nur im Regelverfahren weiterverfolgt werden können. Zudem werden bereits anhängige bzw. binnen Jahresfrist nach Bekanntmachung noch zu erhebende Klagen (u.a.) der anerkannten Umweltvereinigungen gegen § 13 b Bebauungspläne voraussichtlich erfolgreich sein.

  • Vertiefte Informationen zu dieser Entscheidung finden sich in dem ausführlichen Beitrag des verfahrensführenden Rechtsanwaltes Dirk Teßmer für den aktuellen Recht der Natur-Schnellbrief 239 des Informationsdienstes Umweltrecht e.V., abrufbar unter www.idur.de

Quelle:
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW GbR (Landesbüro), Ripshorster Str. 306, 46117 Oberhausen
https://www.lb-naturschutz-nrw.de/news/13-b-des-baugesetzbuches-ist-europarechtswidrig.html

Erläuterung zum Verfahren nach § 13 b BauGB:
https://www.lb-naturschutz-nrw.de/fachthemen/bauleitplanung/was-ist-die-bauleitplanung/sonderformen-von-bebauungsplaenen-und-bauleitplanverfahren.html

Spenden für die Mopsfledermaus in NRW

Liebe Naturfreundinnen,
liebe Naturfreunde!

die Zeiten, in denen ein Sonnenuntergang untrennbar mit dem allabendlichen Ausflug von Fledermäusen zur nächtliche Insektenjagd verknüpft war, sind leider vorbei. Die meisten der 21 in Nordrhein-Westfalen vorkommenden Arten sind in ihrem Bestand gefährdet, manche, wie die Mopsfledermaus, sogar vom Aussterben bedroht.

Nahrungsmangel ist eine Ursache: Die über Jahrzehnte intensivierte Land- und Forstwirtschaft mit dem damit verbundenen Einsatz von Pestiziden hat zu einem deutlichen Rückgang an Beutetieren wie Nachtfaltern geführt. Zunehmend leiden Fledermäuse aber auch unter „akuter Wohnungsnot“ – gerade auch in ausgeräumten Wäldern.

Mit Ersatzquartieren lässt sich zumindest der Quartiermangel aktiv und rasch beheben.

Genau hier setzt das Projekt „HeideBATz“ des NABU-Landesfachausschuss (LFA) Fledermausschutz in der Dingdener Heide an. Im letzten Jahrhundert im Münsterland noch weit verbreitet, sind die Bestände der Mopsfledermaus heute vollkommen zusammengebrochen. In der Dingdener Heide stehen die Chancen aber gut, dass sich der Bestand wieder erholt, denn die abwechslungs- und insektenreiche Kulturlandschaft mit kleinen Wäldern, Feuchtwiesen und Weiden, Heiden und Saumstrukturen eignet sich bestens als Lebensraum.

Um sich dort wieder richtig wohl zu fühlen, fehlt es der Mopsfledermaus nun noch an geeigneten Spalten-Quartieren, entweder hinter abgeplatzter Baumrinde oder hinter Fensterläden und Hausverkleidungen an Gebäuden in Waldnähe. Mit Fledermausflachkästen sorgen die Fledermausschützer*innen des LFA hier für Abhilfe.

Um die Art nachhaltig zu schützen und zu erhalten, braucht es allerdings mehr:
Dazu haben sich länderübergreifend Akteurinnen und Akteure aus Forstwirtschaft, Wissenschaft und Fledermausschutz zusammengeschlossen, um mehr darüber herauszufinden, wo die Mopsfledermaus auch in NRW lebt, sich fortpflanzt, überwintert und wie sich der Klimawandel auf die Bestände auswirkt. Mit diesem Wissen können wir dann gemeinsam mit unseren Partnern passgenaue Schutzmaßnahmen entwickeln und vor Ort umsetzen.

Helfen Sie mit Ihrer Spende der Mopsfledermaus in Nordrhein-Westfalen wieder eine echte Überlebenschance zu geben.

Christian Giese
Sprecher Landesfachausschuss Fledermausschutz NRW

  • Für etwa 50 Euro können unsere Fledermausschützer*innen einen Fledermauskasten in geeigneter Umgebung für die Mopsfledermaus anbringen.
  • Rund 150 Euro helfen dabei, ein Winterquartier mit Sensoren für Langzeitmessungen von Temperatur und Luftfeuchtigkeit auszustatten und so die Auswirkungen des Klimawandels auf Fledermäuse zu untersuchen.
  • Rund 1.000 Euro helfen, die Pflege einer naturnahen Fläche für ein Jahr sicherzustellen. Dazu gehört der Erhalt von Alt- und Totholz im Wald unter anderem durch Herauskaufen von Bäumen aus der Nutzung.

Unser Spendenkonto finden Sie bei der
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE78 3702 0500 0001 1212 12
BIC-Code: BFSWDE33XXX
Stichwort: Fledermausschutz

Tagung: Fledermäuse in der Eingriffsplanung 2023

Alle in Mitteleuropa vorkommenden Fledermausarten unterliegen dem strengen Artenschutzregime der FFH-Richtlinie und des Bundesnaturschutzgesetzes. Durch fortlaufend neue Erkenntnisse aus der Forschung, insbesondere aber auch aus der angewandten Praxis, eröffnen sich moderne Handlungsfelder für die Akteure im Verlauf des Planungs-, Umsetzungs-, Monitoring- und Risikomanagementprozesses.

Fachleute berichten von good-practice Beispielen und Lösungen im Umgang mit Fledermäusen bei Bau- und Sanierungsprojekten und über den Erhalt von Quartieren. Auch in diesem Jahr stehen neben den informativen Vorträgen unserer ReferentInnen auch Themen, die im Rahmen von Posterbeiträgen behandelt werden, im Vordergrund, die zu einer regen Diskussion anregen sollen.

Wir freuen uns Fledermausexpert:innen, Fachplaner:innen, Naturschützer:innen und Wissenschaftler:innen sowie viele weitere Interessierte in diesem Jahr wieder persönlich begrüßen zu können.
Aufgrund der hohen Nachfrage und den Teilnehmenden aus ganz Deutschland haben wir den Veranstaltungsort gewechselt. Die Philharmonie Essen ist nur wenige Minuten vom Hbf Essen entfernt und bietet viel Platz sowohl für die Fachvorträge, als auch für Posterausstellung und Vernetzung in den Pausen. Zahlreiche Übernachtungsmöglichkeiten befinden sich in direkter Umgebung.

Zielgruppe:
Alle Personen die ehrenamtlich oder hauptamtlich im Naturschutz arbeiten.
Mitarbeitende von Hochschulen, Biostationen, Behörden und Planungsbüros sowie alle Interessierte.

Anmeldung zur Tagung bei der Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW (NUA)

Programm

09:00 Uhr Tagungsbeginn

Anmeldung, Poster-Annahme, Freiraum für Gespräche, Getränketheke

09:15 Uhr Begrüßung

Dr. Barbara Köllner, Vize-Präsidentin LANUV NRW
Sandra Meier, Echolot GbR

10:15 Uhr Was macht einen guten Fledermauskasten aus?
Wie die Kastennutzung vom Kastentyp und von landschaftlichen Faktoren abhängt
Sandra Pschonny, Terrestrial Ecology Research Group, Department of Ecology and Ecosystem Management, School of Life Sciences Weihenstephan, TU München

10:45 Uhr Fledermauslichtschranken und Foto-Monitoring an Winterquartieren:
Ergebnisse aus der Forschung – Anwendung in der Praxis
Dr. Jaap van Schaik, Zoological Institute and Museum, University of Greifswald

11:15 Uhr A45 – This road is made for roosting – Berücksichtigung von Fledermausvorkommen im Rahmen des Brückenersatzneubaus in der Praxis
Dr. Frauke Krüger, Hamann & Schulte Umweltplanung – Angewandte Ökologie
Hans Steinhäuser, Graevendal, Büro für Faunistik und Ökologie, Kranenburg

12:00 Uhr Mittagspause

ab 12:30 Uhr Posterpräsentation und Zeit für Vernetzung.
Die Autorinnen und Autoren stehen an ihren Postern für Fragen und Diskussionen bereit.

13:30 Uhr Eingriffsregelung und Fledermäuse
Patrick Habor, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Göttingen

14:00 Uhr Geänderte Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie, basierend auf bundesrechtlichen Vorgaben – Bedeutung für die Fledermausfauna
Holger Ohlenburg, Referent naturverträgliche Windenergie, stellvertretender Leiter Fachinformation, Wind Energy and Biodiversity, KNE – Kompentenzzentrum Naturschutz und Energiewende, Berlin

14:30 Uhr Fledermausschutz und Windenergieproduktion: Aktuelle Herausforderungen
Dr. Christian Voigt, Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) im Forschungsverbund Berlin e.V.

15:00 Uhr Kaffeepause

15:30 Uhr Windkraft und Fledermausschutz moderierte Diskussionsrunde im „Fishbowl“-Format
Christian Voigt
Holger Ohlenburg
Patrick Habor
freie Plätze für Ihre Beiträge

gegen 16:30 Uhr Ende der Veranstaltung

Download: Programm (PDF)

Link: Anmeldung zur Tagung bei der Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW (NUA)

Auswirkungen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf die Fledermausaktivität

Erneuerbare Energien nehmen weltweit rasant zu, aber bisher gibt es nur wenige Untersuchungen über die Auswirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Fledermäuse.

Die kombinierte Studie wurde an 19 Freiland-Photovoltaikanlagen im Südwesten Englands durchgeführt. Dabei wurden statische Detektoren verwendet, um Fledermaus-Echolotrufe an den Randstrukturen (z. B. Hecken) und in der Mitte (offene Flächen) von Feldern mit PV-Anlagen und gleichzeitig an den entsprechenden Standorten ohne PV-Anlagen (Kontrollfelder) aufzuzeichnen. Es wurden verallgemeinerte lineare Modelle mit gemischten Effekten verwendet, um zu bewerten, wie sich die PV-Entwicklung und der Lebensraum an den Rändern auf die Fledermausaktivität und den Artenreichtum auswirkten.

Die Aktivität von sechs der acht untersuchten Arten/Artengruppen wurde durch PV-Paneele negativ beeinflusst, was darauf hindeutet, dass der Verlust und/oder die Fragmentierung von Nahrungshabitate und durch freistehende PV-Paneele verursacht wird. Die Aktivität von Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) und Abendsegler (Nyctalus spp.) war an PV-Standorten unabhängig vom betrachteten Lebensraumtyp geringer. Negative Auswirkungen von PV-Paneelen an Feldrändern zeigten sich bei der Aktivität von Mausohrfledermäusen (Myotis spp.) und Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), und in offenen Feldern bei Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) und Langohren (Plecotus spp.)

Der Artenspektrum von Fledermäusen war entlang von Feldrändern größer als auf offenen Feldern, aber es gab keine Auswirkung der PV-Solarmodule auf das Artenspektrum.

Photovoltaik-Freiflächenanlagen haben erhebliche negative Auswirkungen auf die Fledermausaktivität und sollten in der entsprechenden Planungsgesetzgebung und -politik berücksichtigt werden. Bei der Planung von Photovoltaikanlagen sollte durch Umweltverträglichkeitsprüfungen die ökologische Auswirkung untersucht werden, und es sollten geeignete Abhilfemaßnahmen (z. B. Beibehaltung von Abständen, Bepflanzung zur Vernetzung mit umliegenden Nahrungshabitaten) sowie ein Monitoring durchgeführt werden, um potenzielle negative Auswirkungen aufzuzeigen.

Quelle:
Renewable energies and biodiversity: Impact of ground-mounted solar photovoltaic sites on bat activity
Elizabeth Tinsley, Jérémy S. P. Froidevaux, Sándor Zsebők, Kriszta Lilla Szabadi, Gareth Jones
https://besjournals.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/1365-2664.14474

First published: 07 August 2023

https://www.eurekalert.org/news-releases/997625

29. Jahrestagung des LFA Fledermausschutz NRW

Das 29. Jahrestreffen des LFA Fledermausschutz wird am Samstag, den 04.11.2023 in der Ev. Kirchengemeinde Winz-Baak, Schützstraße 2, 45529 Hattingen (Achtung, externer Link auf Google Maps) stattfinden und wird wie üblich um 10:00 Uhr beginnen. Die Tagung wird vom NABU Ennepe Ruhr e.V. organisiert.

Das vorläufige Programm sind nun freigeschaltet. Wir sind in diesem Jahr auf 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer limitiert. Die Anmeldung zur Tagung ist nun geschlossen.

Diese Tagung ist keineswegs nur für Experten bestimmt. Gerade auch Neulinge im Fledermausschutz werden viele interessante Dinge erfahren. Selbstverständlich ist die Teilnahme an der Tagung – wie in jedem Jahr – kostenlos.

Falls Sie auch am Mittagsbuffet teilnehmen möchten, nehmen wir dafür einen Betrag zum Selbstkostenpreis . Für die Pausengetränke wie Wasser, Säfte, Kaffee, Tee und Pausensnacks steht eine Spendendose bereit, siehe Anmeldung.

Wir möchten Sie bitten, sich rege an der Tagung zu beteiligen und auch das Programm abwechslungsreich mit zu gestalten. Möglichkeiten für Posterpräsentationen sind vor Ort gegeben. Vorträge und auch Posterbeiträge bitte bei Christian Giese Tel. 02872 / 981688 oder per Mail giese@fledermausschutz.de anmelden. Vor Ort steht ein Beamer mit Laptop zur Verfügung.

Viele haben sich im April bei der BFA Tagung in Bielefeld über den wirklich schönen und über Fledermäuse umfangreich ausgestatteten Buchstand von Andreas S. Brahm gefreut. Auch zur diesjährigen LFA Tagung konnten wir Andreas S. Brahm mit seinem Buchstand gewinnen.


 

Programm:

29. Tagung 2023

ZeitVortrag
10:00 UhrDr. Carsten Trappmann (LFA):
Eröffnung der Tagung und Begrüßung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
10:15 UhrDr. Britta Kunz (Biologische Station im Ennepe-Ruhr-Kreis e.V.):
Die Fledermaus-Fauna des Ennepe-Ruhr-Kreises am Beispiel ausgewählter Quartiere
10:45 UhrDr. Frauke Krüger (LFA), Dr. Carsten Trappmann (LFA):
Fledermäuse im NSG Heiliges Meer
11:15 UhrKaffeepause
11:45 UhrFranco Cassese (Biologische Station Hagen e.V.):
Fledermauskasten FC1 und Fledermausnische GC1
zwei neue Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse an Gebäuden - Vorstellung von zwei neu entwickelten Fledermausquartieren und erste Erfahrungen zum Einsatz an Gebäuden.
12:15 UhrMichael Straube (LFA):
Für Menschen oder für Fledermäuse gebaut ?
Wie umfangreich muss eine ökologische Begleitung (ÖBB) sein?

Thalia Jentke (Fledermaus-Beringungszentrale Bonn):
Überraschung
12:45 UhrGruppenfoto und anschließend Mittagspause - Zeit zum Austausch
14:15 UhrHermann-Josef Windeln:
Überwinterung von Kleinabendseglern im Kreis Kleve
14:45 UhrFrauke Meier, Matthias Olthoff:
Fledermäuse in den Baumbergen -  Winterquartiergebiet landesweiter Bedeutung
15:15 UhrChristian Giese (LFA):
LFA Projekt "Winterquartiermonitoring"
Kontakte zu den Quartierbetreuenden pflegen, Erfassung von Langzeitdaten zur Ermittlung von Bestandstrends der Arten auf Basis von https://batlas.info/, Erhaltungszustand der Quartiere ermitteln, Fokus Klimawandel: Langzeitmessung klimatischer Veränderung in repräsentativen Quartieren

Christian Giese (LFA):
1.500 Meter-Verbot zum Anbringen von Nisthilfen für kollisionsgefährdete Vogel- und Fledermausarten
§ 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land betrifft keine Winterquartiere
15:45 UhrKaffeepause
16:15 UhrEva Kemper (NABU Münster):
Fledermausschutz bei Baumaßnahmen - Anforderung ans Ehrenamt?
16:45 UhrDr. Carsten Ebenau:
Höhlen und Höhlenschutz in NRW
17:15 UhrVolker Heimel
Fledermauskartierungen im Raum Dortmund, dargestellt auf Maps und Methoden der Erfassung
17:45 UhrVerschiedenes und Ende der Tagung

  • Christian Giese (LFA): Hinweise und Erkenntnisse zu Winterquartierkontrollen im Spätwinter

  • Dr. Frauke Krüger (LFA): Ankündigung der 30. Tagung des LFA Fledermausschutz NRW


Poster:

  1. Lisa Printz (Museum für Naturkunde Berlin): Das Große Mausohr (Myotis myotis): Akustische Komponenten des Balz- und Paarungsverhaltens
  2. Klaus Schnippengerd: „Raspberry Pi Bat Projekt“ Bat PI in der Praxis und Weiterentwicklungen. Vorstellung der neuen Version 4.0. Neue Features
  3. Dr. Carsten Trappmann (LFA): Bemerkenswerte Entwicklung in einem neuen Fledermaus-Winterquartier in Coesfeld
  4. Christian Giese (LFA): Winteraktivität von Zwergfledermäusen – Erfassungsmethoden zum Schutz von Fledermäusen bei Abbruch und Sanierung von Gebäuden im Winter.
  5. Christian Giese (LFA): nrw.Observation.org – Echtzeit-Datenbank zur Vorprüfung des Artenspektrums für Behörden, Gutachter und Ehrenamt.
  6. Christian Giese (LFA): Mopsfledermäuse im Kreis Borken …typisch kann ja jeder!
  7. Christian Giese (LFA): Mopsfledermäuse im Kreis Borken …akustische Nachweise im Winter
  8. Christian Giese (LFA): Mopsfledermäuse im Kreis Borken …Winterfunde in Baumquartieren
  9. Dr. Gabriella Krivek (Universität Greifswald): BatNet – ein auf Deep Learning basierendes Tool zur automatischen Identifizierung von Fledermausarten anhand von Kamerafallenbildern.

Tagungsanmeldung

04.10.2023: Die Anmeldung ist nun geschlossen, wir sind mit 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgebucht.


Corona

Zurzeit gibt es bezüglich unserer Tagung keine Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus. Dennoch setzen wir auf Ihre Eigenverantwortung. Hierzu sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) in allen Lebensbereichen angemessen eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden. Link: Aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW

 

 

Ein Aktionsplan für den Kleinabendsegler

In einem aktuellen Forschungsprojekt soll auf Basis von neuen Untersuchungen zur Verbreitung, Populationsstruktur und zum Zugverhalten des Kleinabendseglers (Nyctalus leisleri) ein Arten-Aktionsplan entwickelt werden.

Gemäß FFH-Bericht 2019 weist der Kleinabendsegler in Deutschland einen ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand mit teilweise rückläufigem Bestandstrend auf. In der Roten Liste Deutschland wird die Art in der Kategorie D, Daten defizitär, eingestuft. Es gibt erhebliche Wissenslücken, wie sich die Wochenstuben-, Paarungs- und Überwinterungsgesellschaften der Art zusammensetzen, wie genau der Kleinabendsegler verbreitet ist und welche Zugwege genutzt werden. Aufgrund dieser Wissenslücken ist es aktuell nur schwer möglich, Bestandstrends des Kleinabendseglers einzuschätzen und ein geeignetes Schutzprogramm festzulegen. Gleichwohl wird vermutet, dass der Kleinabendsegler etwa durch Habitatverluste und Kollisionsrisiken an Windkraftanlagen aktuell besonders gefährdet ist.

In dem Forschungsprojekt „Erstellung eines Arten-Aktionsplans für den Kleinabendsegler“ sollen Kenntnislücken zur Ökologie des Kleinabendseglers gefüllt werden. Aufgebaut wird dabei auf den Ergebnissen langjähriger Beringungen in Kastengebieten und genetischen Populationsstrukturanalysen. Diese zeigten bereits, dass sich die genetische Struktur von Wochenstuben und Winterkolonien im gleichen Gebiet deutlich unterscheidet. Im laufenden Projekt werden weitere genetische Proben in Wochenstuben-, Paarungs- und Überwinterungsgebieten in ganz Deutschland und dem europäischen Ausland gesammelt und analysiert, um die Populationsstruktur besser zu verstehen. Außerdem soll das Wissen zur Verbreitung der Art durch Datenrecherchen und Workshops zusammengetragen werden. Durch gezielte Kastenkontrollen während milder Tage im Winter soll insbesondere die Winterverbreitung der Art genauer untersucht werden. Anhand von Fang-Wiederfang-Modellierungen aus Beringungsdaten werden Bestandstrends analysiert und ein Monitoringprogramm entwickelt. Außerdem sollen Tiere beim Wegzug aus Sommer- und Wintergebieten telemetriert werden, um die Zugwege zu untersuchen. Dazu werden neuartige Sender verwendet, die durch das Mobilfunknetz registriert werden und sich besonders für die Untersuchung von Zugverhalten eignen.

Die Ergebnisse werden genutzt, um in einem Arten-Aktionsplan Schutz- und Förderungsmaßnahmen für den Kleinabendsegler in Sommer-, Paarungs- und Überwinterungshabitaten sowie auf den Zugstrecken zu erarbeiten. Das Projekt wird durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert und läuft bis Dezember 2025.

Wir freuen uns über Ihre Mithilfe!
Für die Themen „Verbreitung“ und „Populationsstruktur“ ist das Projekt auf eine breite Kooperation mit den Fledermauskundlern in Deutschland angelegt. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie z.B. Kastengebiete betreuen und Winterkontrollen durchführen oder genetische Proben nehmen möchten!

Weitere Infos: www.researchgate.net/project/Leisleri-Project

Johanna Hurst1, Martin Biedermann², Robert Brinkmann1, Markus Dietz³, Inken Karst², Annette Kohnen1 & Wigbert Schorcht²
1 Freiburger Institut für angewandte Tierökologie (FrInaT)
2 NACHTaktiv – Biologen für Fledermauskunde
3 Institut für Tierökologie und Naturforschung (ITN)

Fledermausschutz an Windenergieanlagen – Aktueller Stand und Herausforderungen

Der aktuell geforderte beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien stellt Politik und Naturschutz vor schwerwiegende Entscheidungen. Biodiversitätsverlust und Erderwärmung sind zwei gleichrangige Krisen von großer ökologischer und gesellschaftlicher Bedeutung. Fledermäuse stehen als bedrohte und streng geschützte Artengruppe im Zentrum dieser Krisen. Dieser Vortrag fasst den aktuellen Wissensstand zum Konflikt zwischen Windenergieausbau und Fledermausschutz unter Würdigung der geänderten Gesetzeslage (Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes, Erneuerbare-Energie-Gesetz, Windenergie-an-Land-Gesetz) zusammen. Eine Einschränkung des Fledermausschutzes auf nationaler Ebene im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergie würde den Schutzstatus der windkraftsensiblen Fledermausarten und somit deren Bestände gefährden. Der Individuenschutz an WEA ist weiterhin zwingend notwendig, um kollisionsgefährdete Arten wirksam zu schützen.

Fazit für die Praxis

  • Die Gleichrangigkeit von Biodiversitäts- und Klimakrise erfordert die Umsetzung einer ökologisch-nachhaltigen Energiewende.
  • Der Individuenschutz von Fledermäusen an Windenergieanlagen (WEA) ist zwingend notwendig und die positive Bestandsentwicklung von windkraftsensiblen Arten ist zu beachten.
  • WEA, die ohne aktive Betriebssteuerung zum Fledermausschutz arbeiten, können zu hohen Schlagopferzahlen führen. Die Implementierung entsprechender Betriebssteuerungen ist sowohl für neue als auch für alte WEA zwingend erforderlich.
  • Waldstandorte für WEA sollten gemieden werden, sofern es alternative Standorte im Offenland gibt. Zudem müssen Lebensraumverluste kompensiert werden, die durch den Bau und Betrieb von WEA in Wäldern aus einem Meidungsverhalten von Fledermäusen entstehen.
  • Ein Mindestabstand von 500m zwischen WEA und Quartierstandorten darf nicht unterschritten werden.
  • Die kumulative Schlagopferzahl von neuen WEA muss im Kontext zu Bestandsanlagen derselben Region betrachtet und entsprechend strikte Betriebssteuerungen umgesetzt werden. Vor allem bei der Betroffenheit von Arten mit negativer Bestandsentwicklung ist dies unerlässlich.
  • Die Zumutbarkeitsschwelle aus der BNatschG Novellierung muss hinsichtlich ihrer Passfähigkeit mit dem Unionsrecht juristisch überprüft werden.
  • Die zeitnahe Wirksamkeit von Artenhilfsprogrammen als Ausgleich für den aktuellen Schlag und Vergrämung von Fledermäusen an WEA wird hinterfragt.

Bezugsquelle: Naturschutz und Landschaftsplanung, Ausgabe 55 (03) | 2023, Seiten 30-35 https://www.nul-online.de/

Markus Melber, Uwe Hermanns & Christian C. Voigt et al., Fledermausschutz an Windenergieanlagen
DOI: 10.1399/NuL.2023.03.03

Erstautorenschaft: Markus Melber, Uwe Hermanns und Christian C. Voigt. Weitere Autoren (alphabetisch):
Lothar Bach, Hartmut Geiger, Christian Giese, Leo Grosche, Ingrid Kaipf, Cosima Lindemann, Falko Meyer, Volker Runkel und Antje Seebens-Hoyer

Niederlande: Das Jahr der Teichfledermaus

Es ist Juni, ein lauer Abend. Es ist endlich dunkel. Auf dem Dach eines gewöhnlichen Hauses in einem gewöhnlichen Dorf in Friesland (NL) bereitet sich die Gruppe auf die Nacht vor. Sie drängen zum Ausgang…. und fliegen dann in die Nacht hinaus. Es handelt sich um eine Kolonie von Teichfledermäusen (Myotis dasycneme), zu Recht die ungewöhnlichste Fledermausart der Niederlande! Mit ihren Füßen fischen sie in vollem Flug unzählige Insekten von der Wasseroberfläche.

Die Teichfledermaus ist weltweit recht selten. Es gibt viel mehr Elefanten auf der Welt als Teichfledermäuse. Aber in den Niederlanden sind sie seit jeher in großer Zahl zu finden. Sie ist eine typische Art für die großen Seen, Kanäle und Marschen, die in den Niederlanden so reichlich vorhanden sind. Das macht die Teichfledermaus zu einem echten niederländischen Aushängeschild, einer Art Uferschnepfe der Nacht!

Nicht weniger als 29 % der Weibchen der europäischen Population bringen ihre Jungen in den Niederlanden zur Welt. Die Weibchen leben in großen Wochenstubengruppen von hundert bis vierhundert Tieren, die sehr standorttreu sind. In den Niederlanden gibt es 65 bis 70 Kolonien, die etwa 175 Gebäude als Wochenstuben nutzen.

Rückgang

In den letzten Jahren hatte die Teichfledermaus zu leiden. Landesweit ist die Zahl der Teichfledermäuse in den Niederlanden seit Jahren rückläufig, von rund 11.700 Tieren im Jahr 1994 auf 7.000 Tiere im Jahr 2021, wobei vor allem in den letzten Jahren ein starker Rückgang zu verzeichnen ist. Es gibt Probleme mit ihrem Nahrungsangebot (Insekten), Mangel an dunklen Bereichen aufgrund unserer Beleuchtung und Verlust von Lebensräumen aufgrund von Isolierungsmaßnahmen für die Energiewende. Und aufgrund der verborgenen, nächtlichen Lebensweise wissen wir noch viel zu wenig über diese Fledermäuse.

Deshalb hat die Säugetiergesellschaft das Jahr 2023 zum Jahr der Teichfledermaus erklärt. Im Jahr der Teichfledermaus rücken die Säugetiergesellschaft, Artis und unzählige Freiwillige die Teichfledermaus ins Rampenlicht (obwohl die Teichfledermaus am liebsten im Dunkeln lebt).

Wir machen auf die Art aufmerksam und sorgen dafür, dass viel mehr Menschen die Teichfledermaus kennen und schätzen lernen.
Wir führen Forschungen durch, um die Lebensweise und die Herausforderungen der Teichfledermaus besser zu verstehen.
Außerdem setzen wir uns bei der Regierung, dem Bausektor und Architekten dafür ein, dass die Teichfledermaus in den Niederlanden wieder zunehmen kann.

Das Herzstück der Organisation ist die Website www.meervleermuis.nl. Hier finden Sie Informationen für jeden Wissensstand (jung, alt, Naturliebhaber, Fachleute oder Interessierte). Außerdem finden Sie hier Kontaktdaten, Pressemitteilungen, Merchandise und Bildmaterial.

Quelle: VLEN (Fledermaus AG Niederlande, https://vleermuis.net/, in Zusammenarbeit mit den Zoogdierenvereniging(Säugetiereverein Niederlande)

https://www.zoogdiervereniging.nl/wat-we-doen/bijzondere-themas/jaar-van

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