NABU zeichnet erstes „Fledermausfreundliches Haus“ in NRW aus

Wohnhaus der evangelischen Kirchengemeinde in Eitorf erhält Plakette für beispielhaften Schutz einer Mausohr-Wochenstube

Eitorf/Düsseldorf – Mit der Auszeichnung eines Wohnhauses der evangelischen Kirchengemeinde in Eitorf verleiht der NABU NRW heute die erste Plakette im Rahmen des Projekts „Fledermausfreundliches Haus“ in Nordrhein-Westfalen. Der Parlamentarische Staatssekretär des Umweltministeriums NRW, Horst Becker, und NABU- Landesvorsitzender Josef Tumbrinck überreichten der evangelischen Kirchengemeinde die Plakette „Fledermausfreundliches Haus“ mit der dazu gehörenden Urkunde.

Auf dem Dachboden des Wohnhauses der Kirchengemeinde befindet sich eines der landesweit bedeutendsten Fledermausquartiere des Großen Mausohrs. Jahr für Jahr ziehen hier fast 300 Weibchen ihre Jungen groß. Dass sich die Mausohren hier so wohl fühlen, ist dem jahrelangen Engagement der Eheleute Brieskorn zu verdanken. Zusammen mit dem NABU NRW und unter fachlicher Anleitung des Fledermausexperten Dr. Carsten Ebenau wurde das Quartier im Jahr 2011 aufwändig unter Aspekten des Fledermausschutzes saniert und so die Zukunft der bedrohten Fledermausart gesichert.

Mausohren_Eitorf

Den Mausohren steht nun der ganze Dachboden als Quartier zur Verfügung. Die Fenster wurden lichtdicht verschlossen, die Rigipsplatten in einem Teilbereich entfernt  und neue Hangplätze sowie Versteckmöglichkeiten geschaffen. Um über den Erfolg der Maßnahmen und mehr über das Verhalten der Fledermäuse zu erfahren, wurden Bewegungsmelder und Temperatur-Messgeräte installiert. Die Maßnahmen zur Sicherung, Optimierung und zum Monitoring des Quartiers werden von der NRW-Stiftung gefördert.

Mausohren_Eitorf_2Leider haben nicht alle Fledermäuse so viel Glück wie die Eitorfer Mausohren. Von den mehr als 20 Fledermausarten in Deutschland können über die Hälfte ihre Quartiere in unseren Häusern beziehen. Bei Renovierungs- und Sanierungsarbeiten werden die nachtaktiven Untermieter wegen ihrer versteckten Lebensweise aber oftmals übersehen und finden so den Tod. „Menschen, die Fledermäusen ein dauerhaftes Zuhause bieten oder auch neue Quartiere schaffen, möchten wir für ihr besonderes Engagement zum Schutz der heimischen Fledermäuse ehren und mit der Plakette „Fledermausfreundliches Haus“ auszeichnen“; so Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Wer Fledermäusen ein Quartier böte, sei also aufgerufen, sich um die Auszeichnung zu bewerben. Auch Berufsgruppen, die in Gebäuden Fledermäusen begegneten, seien zum Mitmachen aufgerufen.

Die Aktion wird gemeinsam vom NABU NRW und dem Umweltministerium getragen. Der Parlamentarische Staatssekretär Becker betonte bei der Verleihung: “Jeder Einzelne kann mit wenig Aufwand etwas für den Artenschutz tun. Artenschutz rückt so in das Bewusstsein der Menschen und wird erlebbar“. Dazu tragen auch die Experten des verbandsübergreifenden Landesfachausschusses Fledermausschutz in Nordrhein-Westfalen bei, die sich schon seit Jahren für die Fledermäuse in NRW einsetzen und die Aktion tatkräftig unterstützen.

Weitere Informationen zum Projekt und den Teilnahmemöglichkeiten gibt es hier.

Projektkoordination:
Sarah Sherwin, Tel. 0211- 15 92 51 50, E-Mail: fledermaus@NABU-NRW.de

Windleitfäden: Ins Blaue hinein

Von Dr. Volker Runkel.

In der Landschaftsplanung müssen meist auch die Auswirkungen von Planungen auf Fledermäuse untersucht werden. Liegen bereits ausreichend Daten aus dem Gebiet vor, können diese als Grundlage herangezogen werden. Zur Sammlung solcher Daten werden bei den Behörden Datenbanken geführt. Kann nun im Umkehrschluss das Fehlen von Daten auch als Fehlen von Fledermäusen interpretiert werden? Können Planer freigestellt werden von Untersuchungen, wenn keine Daten vorhanden sind? Oder: kann einem Planer zugemutet werden, ins Blaue hinein Fledermäuse untersuchen zu müssen, wenn keine Daten vorhanden sind?

Aktueller Anlass: Windleitfäden

Aktuelle Windleitfäden – u.a. aus Bayern oder NRW – fordern nur dann Fledermaus-Untersuchungen, wenn es bereits ernst zunehmende Hinweise aus dem überplanten Gebiet gibt. Nur dann ist vom Fledermausschlag auch auszugehen, und somit die Gefährdungsabschätzung nötig. Ansonsten kann dies nicht vom Auftraggeber verlangt werden. Rechtlich wird dies untermauert durch das Urteil BVerwG 9 A 14.07 Rn. 54. Hier als Auszug:

… setzt … eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Trassenbereich vorhandenen Tierarten und ihrer Lebensräume voraus …Das verpflichtet die Behörde nicht, ein lückenloses Arteninventar zu erstellen. … Lassen bestimmte Vegetationsstrukturen sichere Rückschlüsse auf die faunistische Ausstattung zu, so kann es mit der gezielten Erhebung der insoweit maßgeblichen repräsentativen Daten sein Bewenden haben. Sind von Untersuchungen keine weiterführenden Erkenntnisse zu erwarten, müssen sie auch nicht durchgeführt werden. Untersuchungen quasi „ins Blaue hinein“ sind nicht veranlasst.

1. Ausreichendes Artinventar ermitteln durch Bestandsaufnahme oder aus Gegebenheiten ableiten
2. Sind keine weiterführenden Erkenntnisse zu erwarten, auch keine Erhebung nötig

Solche Untersuchungen, die keine neuen Erkenntnisse liefern, versteht das Gericht als ins Blaue hinein. Das bedeutet, dass die Datenbank der Behörde alle relevanten Fledermausdaten des Gebiets enthält oder der Naturraum einen sicheren Ein- oder Ausschluss relevanter Fledermaus-Arten ermöglicht. [Weiterlesen…]

 

Veranstaltung „Fledermausfreundliches Haus in NRW“

Wie gestalte ich ein fledermausfreundliches Haus? Was gibt es dabei zu beachten und welche Fledermausarten kommen überhaupt am Gebäude vor?

Diesen und weiteren Fragen widmet sich die NABU-Veranstaltung am 15.02.2014 in Düsseldorf. Weiterhin will der NABU NRW in den kommenden drei Jahren, unterstützt durch Landesfachausschuss Fledermausschutz die Aktion „Fledermausfreundliches Haus“ in Nordrhein-Westfalen etablieren. Alle, die wissen wollen, was es mit dem Projekt genau auf sich hat, sind herzlich eingeladen, auf dieser Veranstaltung mehr über die Bausteine und Details zu dieser Aktion zu erfahren.

Datum: Samstag, 15. Februar 2014
Ausrichter: NABU NRW
Leitung: Sarah Sherwin (NABU NRW), Thorsten Wiegers (NABU NRW)
Ort: Landesgeschäftsstelle NABU NRW, Völklinger Str. 7-9, 40219 Düsseldorf
Anmeldung: Info@NABU-NRW.de

 

Vorläufiges Programm

10:00 Uhr: Begrüßung

10:15 Uhr: Martin Koch & Tom Wegner (BAFF):
Biologie der Fledermäuse und potenzielle Quartiere am Gebäude

10:45 Uhr: Holger Pieren (Bio-Station Haus Bürgel):
Praxisbeispiele für fledermausfreundliche Gebäude

11:15 Uhr: Sarah Sherwin (NABU NRW):
Projekt „Fledermausfreundliches Haus in NRW“ –Bausteine und Details

11:45 Uhr: Kleine Mittagspause

12:30 Uhr: Katja Gilges (Architektin):
Energetische Gebäudesanierung aus Sicht des Architekten

13:00 Uhr: Silke Reinig (Fa. Schwegler):
Fledermauskästen – Was ist beim Einbau zu beachten?

 
 

Zwergfledermaus und Windkraft in NRW

Von Dr. Volker Runkel.

In NRW wurde im November ein Leitfaden zum Windkrafterlass veröffentlicht. Über Naturschutzverbände hatte ich bereits im Vorfeld die Möglichkeit mich einzubringen. Leider jedoch ohne besondere Beachtung durch die Regierung bei essentiellen Punkten. Zum Beispiel auch die Freigabe der Zwergfledermaus zum “Abschuss”. Eine Korrespondenz mit dem Umweltministerium direkt nach der Veröffentlichung des Leitfadens blieb leider bisher ohne jegliche Reaktion, so dass ich nun eine ausführliche Ausarbeitung einiger Themen öffentlich mache. Dazu beginne ich mit:

Die Zwergfledermaus in der Windkraftplanung NRWs

Ich möchte zu Beginn klarstellen, dass ich Windkraft befürworte. An den Standorten, an denen es keine unnötige Beeinträchtigung für Mensch oder Natur gibt. Ich gehe davon aus, dass dies auf wenigstens 5% der Bundesfläche zutrifft. Ich denke auch, dass bereits 1% Fläche ausreichen, um ausreichend Windenergie in Strom zu wandeln. Darüber hinaus wird nur gebaut, damit einige wenige Großkonzerne ihre Milliardengewinne nochmals erhöhen können, auf unsere Kosten und auf Kosten der Natur. [Weiterlesen…]

NABU Tipp: Fledermäuse schützen!

Wer sagt eigentlich, dass Fledermäuse unheimlich sind? Schauen Sie selbst, wie possierlich diese kleinen Tierchen sind und helfen Sie, diese zu schützen.

Hier sehen Sie einen Tipp des NABU wie Sie ganz einfach einen Nistkasten für Fledermäuse selber bauen können. Gerade in Stadtgebieten sind Nisthilfen ein wichtiger Bereich des Artenschutzes. Helfen Sie mit.

Mythos Vampir: Alle bei uns lebenden Arten sind ausschließlich Insektenfresser und für den Menschen völlig harmlos. Seit über 50 Millionen Jahren gibt es Fledermäuse in Deutschland, etwa 25 Arten sind bei uns heimisch. Und fast alle Arten stehen auf den Roten Listen, einige Arten sind vom Aussterben bedroht. Nahrungsmangel und Quartierverluste sind die wichtigsten Ursachen für einen dramatischen Rückgang der Fledermauspopulationen in Deutschland. Daran können auch Sie etwas ändern und mithelfen, die Tiere besser zu verstehen und zu schützen.

Bauen Sie Ihren eigenen Nistkasten und bieten Sie einer kleinen Fledermaus ein Quartier. Es macht jede Menge Spaß und ist kinderleicht. Das Bauen eines Niskastens eignet sich hervorragend, um Kinder und Jugendliche mit den Tieren vertraut zu machen. Besonders in urbanem Umfeld ein praktisches Beispiel zur Umweltbildung. Sehen Sie selbst, wie einfach das geht!

Quelle: NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V. – http://nabu-tv.de/de/film/nabu-tipp-fledermaeuse-schuetzen

Projekt „Fledermausfreundliches Haus“ in NRW gestartet

Verstärkung in der Landesgeschäftsstelle: Seit Anfang Oktober arbeitet Sarah Sherwin in der LGS beim NABU NRW. Die diplomierte Landschaftsökologin wird sich nun als Projektkoordinatorin der NABU Gemeinschaftsaufgabe „Fledermausfreundliches Haus“ um die Wohnungsnot der nachtaktiven Flugkünstler kümmern. Im Rahmen des Projekts werden die Erhaltung und die Neuschaffung von Fledermausquartieren mit einer Plakette und einer Urkunde gewürdigt.

Ziel des Projektes ist es mehr Akzeptanz für Fledermäuse und deren Quartiere bei den Menschen zu schaffen. Denn viele Fledermausarten suchen ihre Quartiere an Häusern und Gebäuden: Ritzen, Spalten, Rollädenkästen, Holz- und Schieferverkleidungen, Dachböden oder Keller werden von Fledermäusen überwiegend im Sommer genutzt. Im Zuge von (energetischen) Sanierungen, Renovierungen und Umbaumaßnahmen sind diese Tiere daher sehr häufig betroffen und verlieren ihr Zuhause. Viele Quartiere werden leider durch Unwissenheit oder Angst vor Verschmutzungen und Beschädigungen am Gebäude zerstört. Die Folge ist, dass vielerorts ein Quartiermangel herrscht.

Menschen, die Fledermäusen ein dauerhaftes und sicheres Zuhause bieten oder auch ein neues Quartier für die Tiere schaffen, leisten also einen äußerst wertvollen Beitrag zum Schutz dieser bedrohten Säugetiere und werden mit der Plakette ausgezeichnet. In vielen anderen Bundesländern ist das Projekt schon erfolgreich umgesetzt worden. Nun steht nach vielen Nachfragen in der Bevölkerung und den NABU Gruppen das Projekt „Fledermausfreundliches Haus“ in den Startlöchern.

Das Bewerbungsformular finden Sie hier.

Fledermaus-Infostand beim 9. Münsterländer Apfeltag

Am 06. Oktober von 11 bis 18 Uhr feiert der NABU Münster den 9. Münsterländer Apfeltag auf dem Hoffest der Familie Schulze Buschhoff in Münster-Handorf.

Hier informiert und berät die AG Fledertierschutz mit einem Infostand und einer spannenden Ausstellung über die Lebensweise und die Möglichkeiten des Schutzes unserer heimischen Fledermäuse. Es erwarten Sie tolles Infomaterial zum Stöbern und Mitnehmen, kleine Spiele und Nettigkeiten rund um die Fledermäuse.

Frauke Meier
für den NABU Münster

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Tagung: Fledermäuse in der Landschaftsplanung V

Dienstag, 26. November 2013 in Recklinghausen. Neue Handlungsräume und aktuelle Erkenntnisse zum Artenschutz, Erfahrungen aus Maßnahmenumsetzungen und Monitorings

Zum Thema:
Alle heimischen Fledermausarten werden im Anhang IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG) geführt und gelten somit nach § 7 (2) Nr. 14b BNatSchG zu den „streng geschützten Arten“. Auf alle Arten treffen die allgemeinen Vorgaben des Artenschutzes gemäß § 44 (1) BNatSchG und Art. 12 der FFH-Richtlinie zu. Bei unvermeidlichen Beeinträchtigungen der Fledermäuse und ihrer Lebensstätten gelten die Bestimmungen aus § 45 (7) BNatSchG.

Daher sind Auswirkungen von Eingriffen auf alle Fledermausarten zu berücksichtigen. Es eröffnen sich immer wieder neue Handlungsfelder für die Akteure, z.B. Vermeidung/Verminderung störender Lichteinwirkung auf bedeutende Funktionsräume, Bewältigung fachlich fundierter ökologischer Begleitung von Maßnahmenumsetzungen unter oftmals zeitlichen und praktischen Zwängen, uvm.

Grundlage müssen qualitativ hochwertige Felduntersuchungen, aber auch unterstützende Abfragen und korrekte Interpretationen von zusätzlich verfügbaren Daten- und Literaturquellen sein. Daraus resultieren Fachgutachten und artenschutzrechtliche Prüfungen, die dem Artenschutz gerecht werden und juristischen Auseinandersetzungen standhalten können. Auflagen in der Artenschutzpraxis sind Maßnahmenkonzepte, ökologische Baubegleitungen und Monitorings. Dafür ist neben der Aktualisierung und dem kritischen Hinterfragen von Methoden in der Eingriffsplanungs-Praxis aber auch eine fortlaufende Optimierung unseres Wissens durch den Einbezug neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie ein fortlaufender Austausch zwischen allen Beteiligten vonnöten.

Ziel unserer Veranstaltungen ist es neue Erkenntnisse im Planungspraxisbezug anhand von Fallbeispielen aber auch anhand wissenschaftlicher Studien sowie unter juristischer Betrachtung vorzustellen. Fortlaufend beschäftigt uns die adäquate Berücksichtigung des Tötungsverbots im Zusammenhang mit der Windkraftplanung -offensichtlich eine bisher noch nicht gelöste Fragestellung. Referent/innen aus NRW, Niedersachsen, Berlin, Brandenburg und Bayern nehmen dabei als Vertreter von Behörden, wissenschaftlichen Instituten und Büros Bezug auf fledermauskundliche Themen in den oben erläuterten Zusammenhängen.

 

 

Programm

Dienstag, 26.11.2013
Dauer: 09:00 – ca. 16:30 Uhr

09:00 Uhr Tagungsbeginn
Tagungsbüro, Poster-Annahme, Freiraum für Gespräche, Getränketheke
09:30 Uhr Begrüßung
Echolot GbR, NUA
09:45 Uhr Dr. Matthias Kaiser:
Datenbanken des Landes NRW zu planungsrelevanten Arten – Möglichkeiten und Grenzen
Diskussion
10:20 Uhr Prof. Dr. Edmund Brandt:
Zur Auslegung des Merkmals Tötungsverbot in § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG – unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Risikodiskussion
Diskussion

10:55 Uhr Kaffeepause, Posterpräsentation

11:20 Uhr Dr. Christian Voigt:
Fledermaus-Schlagopfer an Windkraftanlagen – vernachlässigbare Verluste oder Artenschutzkrise?
Diskussion
11:55 Uhr Daniel Fuchs:
Fledermausmigration über Mitteleuropa – ein F&E-Projekt des Bundesamtes für Naturschutz
Diskussion

12:30 Uhr Mittagspause, Posterpräsentation

14:00 Uhr Torsten Blohm:
Der größte Solarpark auf der längsten Landebahn Deutschlands und das in weniger als vier Monaten – Erfahrungen bei der Errichtung des Solarparks Groß Dölln (Nordostbrandenburg)
Diskussion
14:35 Uhr Christian Soller:
Ökologische Baubegleitung bei Baumfällungen – Ein Praxisbericht
Diskussion

15:10 Uhr Kaffeepause, Posterpräsentation

15:40 Uhr Daniel Lewanzik:
Nicht stofflich aber doch ein ‚Schadstoff‘ – über die Relevanz von künstlichem Licht in der Eingriffsplanung
Diskussion
Ende ca. 16:30 Uhr

 

 

Tagungsstätte:
Umspannwerk Recklinghausen, Bochumer Str. 253, Recklinghausen

Ausrichter:
Echolot GbR in Kooperation mit der Natur- und Umweltschutzakademie des Landes NRW (NUA)

Leitung: Echolot GbR

Anmeldung:
Die Anmeldung für die Tagung inkl. des Mittagessens (auch vegetarisch) erfolgt über die NUA NRW telefonisch unter 02361-305-3344 bis zum 15.11.2013 oder über das Internet http://www.nua.nrw.de/veranstaltungen/jahresprogramm/ und ist dann verbindlich. Der Tagungs- und Essensbeitrag wird beim Tagungsbüro vor Ort entrichtet.

Begrenzte Teilnehmerzahl!

Eine Anmeldebestätigung erfolgt telefonisch oder per e-mail. Bitte geben Sie für Rückfragen Ihre Telefonnummer und e-mail-Adresse an.

Teilnehmerkreis:
VertreterInnen aus Behörden, Landschaftsplanungs- und Gutachterbüros, Verbänden etc. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an:
Echolot GbR in Münster unter 0251-618971-20
oder per email an info@buero-echolot.de.

Kosten:
Es wird ein Teilnahmebeitrag von 35 € erhoben, der bei der Anmeldung fällig wird. Für ein Mittagessen (auch vegetarisch) sowie warme und kalte Getränke und kleine Erfrischungen ist ein Unkostenbeitrag zu entrichten, der im Teilnahmebeitrag bereits fest enthalten ist.

Posterbeiträge:
Zur Gestaltung des Rahmenprogramms würden wir uns über Themen bezogene Posterbeiträge Ihrerseits freuen. Bitte melden Sie diese telefonisch oder per email bei der Echolot GbR an.

Anfahrt:
Anfahrt mit dem PKW: Über A 42, Ausfahrt Herne-Baukau, Richtung Recklinghausen, Beschilderung: Route Industriekultur folgen.
Achtung: Bei Nutzung eines Navigationssystems bitte folgende Adresse eingeben: Bochumer Straße 253, 45663 Recklinghausen!

Anreise mit dem ÖPNV: Bahnhof Herne Buslinie SB 20 Haltestellen Hochlarmarkstrasse oder Kanalbrücke (Fahrzeit 8 Minuten)
Bahnhof Recklinghausen: Buslinie SB 20 Haltestellen Hochlarmarkstrasse oder Kanalbrücke (Fahrzeit 25 Minuten)

Download: Fledermaeuse-in-der-Landschaftsplanung-V

 

 

 

Jahrestreffen 2013 des LFA Fledermausschutz NRW

Das Jahrestreffen 2013 des LFA Fledermausschutz NRW wird am Samstag, dem 16. 11. 2013 in Wesel stattfinden. Das Treffen wird wie üblich um 10:00 Uhr beginnen. Es ist übrigens das 20. Treffen des Landesfachausschuss Fledermausschutz NRW!

Eine Anmeldung zu dieser Tagung ist nicht erforderlich. Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen.

Selbstverständlich ist die Teilnahme an der Tagung – wie in jedem Jahr – kostenlos. Diese Tagung ist keineswegs nur für Experten bestimmt. Gerade auch Neulinge im Fledermausschutz werden viele interessante Dinge erfahren.

Wir bedanken uns bei Paul Schnitzler für die Bereitschaft, die Tagung in diesem Jahr auszurichten und für die Organisation vor Ort sowie beim Kreis Wesel für die Möglichkeit, die Räumlichkeiten zu nutzen (das Leitungsgremium).

Zum Tagungszentrum gehört auch diesmal leider keine Mensa. Es wird in den Pausen Kaffee, Tee und eine Kleinigkeit zu Essen geben. Ein Mittagsessen vor Ort kann leider nicht angeboten werden. Hier ist Selbstversorgung nötig. Es gibt aber fußläufig einige gastronomische Einrichtungen.

 

Programm der Jahrestagung des LFA Fledermausschutz NRW:

10:00 Uhr: Eröffnung der Tagung und Begrüßung der Teilnehmer.
10:15 Uhr: Paul Schnitzler: Kleine Geschichten von den Fledermäusen im Kreis Wesel.
10:45 Uhr: Michael Straube: Dauererfassung von Fledermäusen: Übel oder Notwendigkeit?

11:15 Uhr – 11:45 Uhr: Kaffepause

11:45 Uhr: Sarah Sherwin (NABU Landesgeschäftsstelle): Projekt Fledermausfreundliches Haus NRW.
12:15 Uhr: Patricia Filter: Winteraktivität von Fledermäusen im Xantener Dom.

12:45 Uhr – 14:15 Uhr: Mittagspause – Zeit zum Austausch

14:15 Uhr: Dieter Mahlke: Fledermausfotografie mit Hilfe von Flugtunneln und Lichtschrankenvorhängen.
14:45 Uhr: Harald Bardenhagen: Was ist Lichtverschmutzung? – Wert der natürlichen Nacht – Auswirkungen der Lichtbelastung – Lösungen – Schutzgebiete für eine natürliche Nacht.
15:30 Uhr: Michael Straube: Fledermäuse und Windkraft in NRW.

15:45 Uhr – 16:15 Uhr: Kaffeepause

16:15 Uhr: Harry Weidner: Reproduktion ein Leben lang? Zur Fekundität bei der Fransenfledermaus, Myotis nattereri (KUHL, 1818).
16:45 Uhr: Irina Würtele: Nutzen Fledermäuse Grünbrücken? – Das Beispiel A33 Hilter a.T.W. Kurzvortrag
17:00 Uhr: Volker Heimel: Neue Erkenntnisse zur Fledermauserfassung der Arbeitsgruppe FLEDO im NABU Dortmund aus den Jahren 2012 und 2013 – Darstellung anhand von wav-Dateien.
17:30 Uhr: Verschiedenes

ca. 18:00 Uhr Ende der Veranstaltung

 

Wir treffen uns im Kreishaus in Wesel:
Reeser Landstraße 31
46483 Wesel.
Eine Anfahrtsbeschreibung finden sie hier.

Carsten Trappmann
für den LFA Fledermausschutz NRW

Fußball, Fohlenelf und eine kleine Fledermaus

Ein ganz besonders eifriger Fußballfan schwang am 21.07.2013 zum Spieltag des Telekom Cups in Mönchengladbach seine Flügel. Gegen 16:30 Uhr staunten wir nicht schlecht, als über unseren Köpfen eine kleine Fledermaus hinweg flog.

Wir nahmen an, dass es sich um eine Zwergfledermaus handelte, die wahrscheinlich in einer Betonspalte des Stadions hauste und durch den großen Lärm gestört wurde. Unseren Bat-Detektor hatten wir natürlich nicht dabei.
Es war ein amüsanter Anblick, sie aus der Ferne über das Fußballfeld nach Insekten jagend, beobachten zu können. Dabei kam sie so manchem Spieler recht nahe, doch das konnte sich, wie es eben für Fledermäuse typisch ist, sehr schnell wieder ändern und sie raste im nächsten Augenblick hoch über den Fankurven davon.
Trotz flatterhafter Unterstützung, verlor der Fohlenelfer Gastgeber gegen Bayern, aber dafür war es für uns Fledermaus-Fans ein tierisches Ereignis, im wahrsten Sinne des Wortes.

Daniela Niehues & Frank Todt

Fledermaus-im-Stadion-2

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